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Auszug - Anfragen und Mitteilungen  

 
 
SI/2019/051 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Kultur, Bildungs- und Wissensregion
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für (eu)regionale Kultur, Bildungs- und Wissensregion Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Fr, 15.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 10:00 - 12:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Saal 2
Ort: Technologiezentrum am Europaplatz
 
Beschluss


Frau Prof. Vaeßen berichtet, dass die Landesregierung das Jahr 2019 zum ersten BeNeLux-Jahr in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalens ausgerufen hat. Die Region Aachen hat folgende Projekte eingereicht:

-          das „Euregionale Sprachenfest“ - eine Begegnungskativität mit 200 deutschen, niederländischen und belgischen Schülerinnen und Schüler der Euregioprofilschulen

-          die „Euregio Summerschool 2.0“: hier geht es um konkrete Schritte zur Durchführung einer euregionalen und universitären Summer School, um neben dem Grund- und Sekundarschulbereich auch die grenzüberschreitende Bildung auf universitärem Niveau weiterzuentwickeln.

-          „Internationales und regionales ALUMNI Event – RWTH meets UM“ :

Ziel dabei ist, die Aktivierung lokaler Alumninetzwerke zur Stimulierung von optimierter Kooperation im Bereich Wirtschaft und Forschung im Grenzraum Aachen-Maastricht.

Durch die Veröffentlichung auf dem Landesportal NRW wird eine größere Reichweite der Projekte erreicht.

 

Frau Prof. Vaeßen: berichtet weiter über den Umzug der Region Aachen im Juni 2019 zum Rotter Bruch 6. Die Umbaumaßnahmen beginnen auf der Grundlage eines vom Verbandsvorsteher zu unterzeichnenden Vorvertrags. Nach Bewilligung der zusätzlich erforderlichen Finanzmittel (höhere Miete, Umzugskosten, Anschaffung von neuem Mobiliar etc.) durch die Verbandsversammlung im Rahmen einer außerplanmäßigen Verbandsversammlung im Mail 2019 (genauer Termin wird zeitnah bekanntgegeben) und Genehmigung des endgültigen Mietvertrages ebenda kann dieser dann unterschrieben werden.

 

Frau Ladwein ergänzt eine aktuelle Mittelung zu RKP: Der bisherige Eigenanteil für Einzelkünstler bzw. Vereine mit ehrenamtlicher Arbeit von 10% in bar ist nun nicht mehr notwendig. Darüber hinaus kann der Anteil der ehrenamtlichen Arbeit sowohl als Einnahme und Ausgabe angesetzt werden.