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Auszug - Sachstandsbericht zum Hebammenmangel und zum Ausbildungsstand in der Region Aachen - Antrag der CDU- Fraktion im Zweckverband Region Aachen/Antrag der Fraktion von FDP und UWG im Zweckverband Region Aachen  

 
 
SI/2018/034 Ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Region Aachen
TOP: Ö 8
Gremium: Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Fr, 21.09.2018 Status: öffentlich
Zeit: 11:00 - 13:15 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Kreisverwaltung Euskirchen
Ort: Kreisverwaltung Euskirchen, Jülicher Ring 32A, 53879 Euskirchen
2018/190 Sachstandsbericht zum Hebammenmangel und zum Ausbildungsstand in der Region Aachen - Antrag der CDU- Fraktion im Zweckverband Region Aachen/Antrag der Fraktion von FDP und UWG im Zweckverband Region Aachen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Regionalentwicklung Bearbeiter/-in: Engelhardt, Marlene
 
Beschluss


Geänderter Beschluss:

 

  1. Die Zweckverbandsversammlung setzt sich für eine langfristige Sicherstellung der Versorgung mit Hebammen/Geburtshelfern auf dem Gebiet der Region Aachen ein.
  2. Die Zweckverbandsversammlung begrüßt, dass auf Antrag der Christlichen Bildungsakademie für Gesundheitsberufe Aachen die Erhöhung der Ausbildungskapazität in der Region von 10 auf 18 Hebammen pro Jahrgang (insgesamt 54 Ausbildungsplätze) mit Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 30.05.2018 anerkannt wurde.
  3. Der Zweckverband wirkt auf die Landes- und Bundesseite ein, damit in der Region Aachen auch ab 2020 ein akademischer Ausbildungsstandort besteht, der entsprechende Studiengänge anbietet und fordert von Land und Bund Lösungen, die eine Integration des bestehenden Lehrpersonals an den Hebammenschulen in die hochschulische Ausbildung ermöglichen und für dieses Lehrpersonal Angebote zur akademischen Qualifizierung erarbeiten.
  4. Der Zweckverband Region Aachen bündelt alle wesentlichen Informationen und speist diese in die entsprechenden Entscheidungsgremien ein. Dazu trägt er zunächst in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsgebietskörperschaften und im Rahmen zur Verfügung stehender personeller Ressourcen zu allen geburtshilflichen Einrichtungen der Region den aktuellen Sachstand bezüglich der Versorgungsformen, der verfügbaren Hebammen, deren Einsatzform, Umfang und Finanzierung und Ausbildungsbedarfen zusammen, um Transparenz herzustellen.

Ebenso trägt er zusammen, welche Bedarfe an Geburtshilfe und Hebammen derzeit in welcher Form und in welchem Umfang vorhanden sind. Dabei ist eine Abstimmung mit der von der Hochschule für Gesundheit in Bochum derzeit in der Durchführung befindlichen Studie zum Themenkomplex erforderlich, um Doppelarbeiten zu vermeiden. In der Folge werden andere Gremien (der Kommunen, Kommunalverbände und der Region insgesamt) regelmäßig durch den Zweckverband über den Sachstand informiert werden.

 

Die unter 1. bis 4. genannten Punkte können erst durch die Geschäftsstelle bearbeitet werden, wenn eine entsprechende Umlagefinanzierung bereitgestellt wird.

 

Einstimmig