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Auszug - Aktuelles aus der Geschäftsstelle und Sachstand der Förderprogramme  

 
 
SI/2017/018 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Arbeit und Fachkräftesicherung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für (eu)regionale Arbeit und Fachkräftesicherung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 21.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 15:30 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Saal 2
Ort: Technologiezentrum am Europaplatz
2017/124 Aktuelles aus der Geschäftsstelle und Sachstand der Förderprogramme
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Arbeit und Bildung Bearbeiter/-in: Zierstedt, Björn
 
Beschluss


Beschluss:

 

Kenntnisnahme

 

 

Frau Kappes ergänzt die Vorlage noch mit den ab 01.07.2017 in Kraft tretenden Änderungen im Bildungsprämien-Verfahren. Weiterhin gilt die Bildungsprämie des Bundes für Beschäftigte, die mindestens 15 Wochenstunden tätig sind. Sie ist eine Förderung der Arbeitnehmer. Erwachsene mit einem zu versteuernden Einkommen unter 20.000 € bzw. 40.000 € bei Ehepaaren mit gemeinsamer Veranlagung können davon profitieren.

 

Die Bedingungen für den Erhalt einer Bildungsprämie werden im Wesentlichen wie folgt gelockert:

-          Alle Altersklassen, auch für Personen in Rente oder Pension, die 15 Wochenstunden tätig sind (Flexirente); bisher erst für Beschäftigte ab 25 Jahre.

-          Jährliche Ausgabe/Nutzung möglich; bisher im 2-Jahres Rhythmus

-          Gefördert werden Weiterbildungen mit unbegrenzter Honorarhöhe; bisher nur für Weiterbildungskosten bis 1.000,- € brutto.