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Auszug - Mitgliedschaft des RAZV im Metropolregion Rheinland e.V.  

 
 
SI/2025/139 Ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband
TOP: Ö 5
Gremium: Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband Beschlussart: (offen)
Datum: Fr, 06.06.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Kreisverwaltung Düren, B130
Ort: Kreisverwaltung Düren, B130
2025/030 Mitgliedschaft des RAZV im Metropolregion Rheinland e.V.
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Region Aachen Bearbeiter/-in: Teucher, Janine
 
Beschluss


Beschluss:

Die Verbandsversammlung beauftragt die Geschäftsstelle, die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer regulären Mitgliedschaft des Region Aachen Zweckverbandes (RAZV) in der Metropolregion Rheinland e.V. (MRR) zu prüfen. Ziel ist es, die Interessen der im RAZV zusammengeschlossenen Gebietskörperschaften gebündelt und wirksam zu vertreten.

Im Rahmen dieser Prüfung soll die Geschäftsstelle die geplante Neuausrichtung der MRR aktiv begleiten, um Doppelstrukturen zwischen MRR und den bestehenden Regionalmanagements zu vermeiden.

 

Zustimmung bei einer Neinstimme

 

Es bestand weitgehende Einigkeit unter den Mitgliedern der Verbandsversammlung, dass sich der MRR e.V. in seiner derzeitigen Konstellation nicht bewährt habe und die in der Region Aachen vertretenen Gebietskörperschaften sowie die IHK keinen spürbaren Mehrwert durch den jeweils einzelnen Verbleib in der MRR sehen. Herr Kolvenbach unterstreicht, dass sich die Beitrittsintention nicht erfüllt habe und Doppelstrukturen bis dato nicht beseitigt worden seien. In der Vergangenheit seien gute Ansätze zu beobachten gewesen, aber der Vorstand habe diese häufig nicht ausreichend berücksichtigt. Es gelte, die Qualität der Neuausrichtung, die mit dem neuen Geschäftsführer einhergeht, zu begleiten und zu bewerten. Herr Bausch führt an, dass die in diesem Beschluss enthaltene Prüfung einer Mitgliedschaft des RAZV aber keine Vorfestlegung sein dürfe. Es bleibe abzuwarten, wie und mit welchen Strukturen sich die MRR aufstelle – die Vermeidung von Doppelstrukturen sei hierbei Voraussetzung für einen Beitritt des RAZV. Frau Schmitt-Promny äußert für den Fall, dass man sich nicht auf eine gemeinsame Regionalvertretung einigen könne, die Befürchtung, dass die Regionen der Rheinschiene künftig den Ton angeben. Wenn eine Vertretung über den RAZV sichergestellt werden solle, dann gehe es darum, den regionalen Blick besser zu verankern. Der Vorstand habe es bislang versäumt, die Schwachstellen und Probleme der einzelnen Regionen aufzugreifen und zu behandeln.

 

Die diesbezüglich in den Gremien der StädteRegion Aachen sowie in den Kreisen Euskirchen und Heinsberg gefassten Beschlüsse sind nicht gleichlautend. Herr Dr. Nolten teilt mit, dass es im Kreis Düren diesbezüglich noch keinen Beschluss gebe, dass man sich aber in interfraktionellen Gesprächen auf einen Austritt verständigt und den bestellten Landesbeauftragten gebeten habe, eine entsprechende Vorlage zu erstellen.

 

 

Insgesamt werden folgende Möglichkeiten diskutiert: 

1.) Austritt der einzelnen Gebietskörperschaften aus dem MRR e. V. und Beauftragung des RAZV, die Perspektive einer Mitgliedschaft zu prüfen

Durch eine Mitgliedschaft des RAZV soll eine koordinierte Interessenvertretung der Region Aachen auf überregionaler Ebene sichergestellt sowie Doppelstrukturen und Mehrarbeit vermieden werden. Dies würde voraussichtlich eine Änderung der Satzung der MRR erforderlich machen.

 

2.) Austritt der Gebietskörperschaften aus dem MRR e. V., aber Bereitschaft, zu einem späteren Zeitpunkt und unter bestimmten Voraussetzungen sich dieser Organisation wieder anzuschließen

 

3.) Austritt der Gebietskörperschaften des RAZV und keine Vertretung des RAZV in den Gremien des MRR e. V.

 

4.) Verbleib der Gebietskörperschaften im MRR e. V. und Beantragung der Neuausrichtung der Aufgabenstellung und Struktur der MRR

 

Herr Schmitz und Herr Kolvenbach machen deutlich, dass diese Entscheidung in den Gebietskörperschaften zu treffen sei. Herr Schmitz plädiert dafür, die Anträge der Gebietskörperschaften als deutliches Signal zu verstehen – gegen Parallel- bzw. intransparente Strukturen.

 

Herr Kolvenbach regt an, folgende Fragen zu prüfen:

a)      Ist eine Mitgliedschaft des RAZV überhaupt möglich? (Bei der jetzigen Satzungslage ist dies nicht der Fall).

b)      Ist überhaupt eine Mehrheit vorhanden, die uns in die Lage versetzt, diese Überlegung umzusetzen?

 

Herr Terodde verweist auf den an die Städteregion Aachen gerichteten Auftrag, eine Mustervorlage zur zukünftigen Mitgliedschaft des RAZV im MRR e. V. zu erstellen und plädiert für einen gemeinsamen Weg bzw. eine gemeinsame Stoßrichtig.

 

Auf Rückfrage von Herrn Blindert nach der geplanten Zeitschiene verweist Frau Thönnissen auf die unterschiedlichen Abstimmungstermine der Gebietskörperschaften. Erst danach könne die hier beschlossene Prüfung und Begleitung der Neuausrichtung der MRR durch die Geschäftsstelle des RAZV beginnen.

 

Die Formulierungen des in dieser Sitzung gefassten Beschlusses (Prüfung einer Mitgliedschaft und aktive Begleitung der Neuausrichtung) wurde von den Mitgliedern der Verbandsversammlung begrüßt – sie biete die Voraussetzung für die o.a. Möglichkeiten und schlage die Tür nicht ganz zu. Herr Blum fasst zusammen, dass diese Formulierung einen gewissen Druck aufbaue, aber dem MRR e. V. auch Spielraum und Möglichkeiten zu einer strukturellen Neuausrichtung gebe.

 

Zur weiteren Diskussion und Information wird der neue Geschäftsführer der MRR e.V.,

Herr Paul Stertz, in die Sitzung der Verbandsversammlung des RAZV im November 2025 eingeladen.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage 2025_030_T5_MRR_Satzung des Metropolregion Rheinland e.V._Stand 26.04.2024 (465 KB)