Bürgerinformationssystem
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a) Frau Thönnissen informiert, dass nach dem Wechsel von Herrn Schwuchow von der SPD in die CDU der Vorsitz des Kulturausschusses neu zu besetzen ist. Da laut ursprünglicher Verständigung der CDU ein und der SPD zwei Ausschussvorsitze zustehen und Herr Schwuchow bereits mündlich seine Bereitschaft erklärt habe, den Vorsitz des Kulturausschusses abzugeben, sei die SPD nun gebeten, einen Vorschlag einzureichen. Ein Beschluss ist daher in dieser Sitzung formal noch nicht möglich, soll aber nach Klärung per Umlauf gefasst werden.
b) Frau Thönnissen berichtet zudem von der Erhöhung des Mitgliedsbeitrags des RAZV an den EVTZ Euregio Maas-Rhein für das Jahr 2025, die eine Erhöhung der Verbandsumlage des RAZV für das Haushaltsjahr 2025 zur Folge hätte.
Die Sachlage stellt sich wie folgt dar: Die Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverbands hat die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 und die sich daraus ergebenden Umlagebeiträge der Verbandsmitglieder in ihrer Sitzung am 01.12.2023 beschlossen. Der RAZV entrichtet bisher einen Mitgliedsbeitrag an den EVTZ Euregio Maas-Rhein von jährlich 117.589,68 Euro. Am 27.11.2024 tagen der Vorstand und die Versammlung des EVTZ Euregio Maas-Rhein. In der Sitzung der Versammlung soll der Haushalt 2025 des EVTZ beschlossen werden. Dazu gehören auch die Mitgliedsbeiträge der Partnerregionen des EVTZ (RAZV, Provinzen niederländisch und belgisch Limburg, Provinz Lüttich, Ostbelgien). In der Satzung des EVTZ heißt es in Artikel 18 „Finanzierung; Rechnungswesen; Haushalt“ unter Punkt 3: „Der Jahresbeitrag wird alle drei Jahre in Bezug auf die belgischen Lohn- und Lebenshaltungskosten indexiert.“ Die Indexierung für den Zeitraum der Jahre 2022 bis 2024 liegt aktuell bei 17,70 Prozent und hat zur Folge, dass sich der Mitgliedsbeitrag des RAZV an den EVTZ für das Jahr 2025 um 20.814,97 Euro erhöht.
Weiter heißt es in der Sitzungsvorlage des EVTZ: „Sollte zwischen Oktober und Dezember eine nennenswerte Indexierung stattfinden, wird der EVTZ-Versammlung die Möglichkeit der Inklusion dieser Steigerung in den Haushalt zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgeschlagen.“ Nach Rückfrage bei der Euregio Maas-Rhein wird von einer weiteren Indexierung von rund 3 Prozent ausgegangen. Dies würde eine weitere Erhöhung des Mitgliedsbeitrages um 4.152,15 Euro bedeuten. Insgesamt beträgt die Erhöhung dann 24.967,12 Euro p.a.
Bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2024 /2025 des RAZV im Frühjahr 2023 war diese Erhöhung nicht absehbar. Die Aufwendungen für den Mitgliedsbeitrag an den EVTZ wurden wie oben beschrieben im Haushalt des RAZV mit den zum damaligen Zeitpunkt einschlägigen 117.589,68 Euro fortgeschrieben. Die Erhöhung des Mitgliedsbeitrages um voraussichtlich 24.967,12 Euro ist im Haushalt des RAZV nicht gedeckt.
Da die Sitzungsunterlagen für die EVTZ-Versammlung erst am 13.11.2024 in der Geschäftsstelle eingegangen sind, gab es vorher keine Gelegenheit, die Gremien der Gebietskörperschaften zu diesem Thema zu informieren.
Frau Thönnissen wurde nach Diskussion seitens der Verbandsversammlung beauftragt, dem Haushalt 2025 des EVTZ in der Sitzung am 27.11.2024 unter Gremienvorbehalt zuzustimmen und eine Mustervorlage für die Gebietskörperschaften anzufertigen, damit diese in ihren Gremien die entsprechenden Beschlüsse herbeiführen können.
Herr Dr. Kehren schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 15:58 Uhr und bittet um Herstellung der Nicht-Öffentlichkeit. |
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