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Auszug - Erlass der Haushaltssatzung des Region Aachen Zweckverband für die Haushaltsjahre 2024 und 2025  

 
 
SI/2023/116 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 09.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 17:37 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Kreisverwaltung Euskirchen
Ort: Kreisverwaltung Euskirchen, Jülicher Ring 32A, 53879 Euskirchen
2023/047 Erlass der Haushaltssatzung des Region Aachen Zweckverband für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Region Aachen Bearbeiter/-in: Cieminski, Ute
 
Beschluss


Beschlussempfehlung:

  1. Der Ausschuss für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit empfiehlt der Verbandsversammlung, die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne der Produkte 1501, 1512 und 1513 entsprechend dem bereits zur Verfügung gestellten Haushaltsplanentwurf 2024-2025 zu genehmigen.
  2. Der Ausschuss für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion empfiehlt der Verbandsversammlung, die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne der Produkte 1502, 1506, 1507 und 1511 entsprechend dem bereits zur Verfügung gestellten Haushaltsplanentwurf 2024-2025 zu genehmigen.
  3. Der Ausschuss für (eu)regionale Kultur und Tourismus empfiehlt der Verbandsversammlung, den Teilergebnis- und Teilfinanzplan des Produktes 0403 entsprechend dem bereits zur Verfügung gestellten Haushaltsplanentwurf 2024-2025 zu genehmigen.
  4. Die Verbandsversammlung trifft folgende Entscheidungen:
  1. Sie beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 und die sich daraus ergebenden Umlagebeträge der Verbandsmitglieder.
  2. Sie genehmigt den beigefügten Stellenplan 2024/2025.
  3. Sie fordert die Geschäftsstelle auf, die Haushaltssatzung unmittelbar der Bezirksregierung Köln als Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorzulegen.

 

Einstimmig

 

Frau Thönnissen berichtet, dass nach der Einbringung des Haushalts Gespräche mit allen beteiligten Verwaltungen stattfanden, in denen alle Fragen und Unklarheiten zum Haushalt beantwortet und ausgeräumt werden konnten.

Herr Kolvenbach stellt die Vorlage zur Diskussion.

Als Vertreterin des Genderausschusses weist Frau Günther darauf hin, dass die Geleichstellungsbeauftragten es befürworten, dass die Förderung der Kompetenzzentren Frau und Beruf von der Projektförderung auf eine institutionalisierte Landesförderung umgestellt wurde.

 

Durch den Aufgabenzuwachs für die Kompetenzzentren hätten sie sich gewünscht, dass mehr Personalstellen beantragt worden wären. Mit den veranschlagten 2,5 Personalstellen im Haushalt für das Kompetenzzentrum Frau und Beruf könnten die vielfältigen Aufgaben nicht ausreichend umgesetzt werden. Bei dem wichtigen Thema Fachkräftesicherung und dem hohen Bedarf an Fachkräften seien Frauen eine weitere Möglichkeit, um Fachkräfte zu gewinnen.

Sie hätten Verständnis für die finanzielle Situation der Region Aachen und empfehlen für die Haushaltsplanungen 2026/2027 die Möglichkeit einer Stellenaufstockung beim Land zu überprüfen.

 

Frau van Megeren erläutert, dass zur Zeit der Erstellung des Haushaltsplans 2024-2025 die künftige Förderungssituation der Kompetenzzentren Frau und Beruf unsicher war. Basierend auf einer realistischen Schätzung habe die Verwaltung 2,5 VZÄ für das Kompetenzzentrum Frau und Beruf eingeplant. Bedauerlicherweise habe sich herausgestellt, dass die Förderbedingungen in der aktuellen Förderrichtlinie die Förderkonditionen niedriger seien als bisher. Die Personalausgaben würden in Personalpauschalen eingestuft, die nicht dem realen Arbeitgeberbruttogehalt entsprächen. Zudem entfalle eine Overheadpauschale von 10%.

Aufgrund der Rahmenbedingungen sei eine Personalaufstockung nicht möglich gewesen.

Für die Haushaltsjahre 2026/2027 werde die Verwaltung prüfen, ob für die Kompetenzzentren Frau und Beruf im Landeshaushalt noch Mittel zur Verfügung ständen, um eine Aufstockung des Personals zu beantragen.