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Tagesordnung - SI/2020/071 Ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Region Aachen - ABGESAGT!  

 
 
Bezeichnung: SI/2020/071 Ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Region Aachen - ABGESAGT!
Gremium: Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband
Datum: Mo, 30.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 Anlass: Ordentliche Sitzung

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung durch den Vorsitzenden der Verbandsversammlung      
Ö 2     Änderungswünsche zur Tagesordnung      
Ö 3  
Jahresabschluss 2018  
Enthält Anlagen
2020/358  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussempfehlung:

Die Zweckverbandsversammlung trifft folgende Entscheidungen:

Sie stellt gemäß § 96 GO NRW i. V. m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 18 GkG den Jahresabschluss zum 31.12.2018 in der Fassung des Prüfberichtes vom 11.03.2020 fest. Sie beschließt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 18 GkG, dass der Jahresfehlbetrag in Höhe von 18.467,45 € entsprechend § 75 GO sowie gemäß Ziff. 3.1.2.2 der Handreichungen zu § 75 GO NRW der Ausgleichsrücklage zu entnehmen ist. Der darüberhinausgehende Anteil des Fehlbetrages i.H.v. 4.108,36 € wird durch Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage gedeckt.

Sie erteilt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 18 GkG dem Verbandsvorsteher die vorbehaltlose Entlastung.

 

   
    30.03.2020 - Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Zweckverbandsversammlung trifft folgende Entscheidungen:

Sie stellt gemäß § 96 GO NRW i. V. m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 18 GkG den Jahresabschluss zum 31.12.2018 in der Fassung des Prüfberichtes vom 11.03.2020 fest. Sie beschließt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 18 GkG, dass der Jahresfehlbetrag in Höhe von 18.467,45 € entsprechend § 75 GO sowie gemäß Ziff. 3.1.2.2 der Handreichungen zu § 75 GO NRW der Ausgleichsrücklage zu entnehmen ist. Der darüberhinausgehende Anteil des Fehlbetrages i.H.v. 4.108,36 € wird durch Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage gedeckt.

Sie erteilt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 18 GkG dem Verbandsvorsteher die vorbehaltlose Entlastung.

 

 

Einstimmig

Ö 4  
Entwurf Jahresabschluss 2019  
Enthält Anlagen
2020/359  
Ö 5  
Regionale Begleitung des Strukturwandelprozesses im rheinischen Braunkohlerevier a) Dialog- und Beteiligungsprozess der Region Aachen im Rheinischen Revier b) Bericht aus dem Koordinierungskreis des MWIDE und aktueller Sachstand
Enthält Anlagen
2020/349  
Ö 6  
Sachstand im Zukunftsprozess Planung  
2020/355  
Ö 7  
Schwerpunkte der RKP-Förderung 2021 für die Region Aachen  
2020/344  
Ö 8  
INTERREG V-A EMR - 6. Projektaufruf: regionales Entscheidungsverfahren  
2020/360  
Ö 9     Anfragen und Mitteilungen      
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)