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Tagesordnung - SI/2018/034 Ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Region Aachen  

 
 
Bezeichnung: SI/2018/034 Ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Region Aachen
Gremium: Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband
Datum: Fr, 21.09.2018 Status: öffentlich
Zeit: 11:00 - 13:15 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Kreisverwaltung Euskirchen
Ort: Kreisverwaltung Euskirchen, Jülicher Ring 32A, 53879 Euskirchen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung durch den Vorsitzenden der Verbandsversammlung      
Ö 2  
Änderungswünsche zur Tagesordnung      
Ö 3  
Entwurf Jahresabschluss 2017  
Enthält Anlagen
2018/213  
Ö 4  
Vorstellung des Strukturkonzeptes für die Region Aachen zur Positionierung und Aufstellung von Forderungen im Rahmen der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung"
2018/196  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Haushaltsplanberatung 2019 & 2020  
Enthält Anlagen
2018/214  
Ö 6  
Erstellung eines Personalbewirtschaftungskonzept im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020  
2018/216  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Strukturreform der EUREGIO Maas-Rhein: Benennung von Vertreterinnen und Vertretern für die Organe des zu gründenden "Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)"  
Enthält Anlagen
2018/215  
Ö 8  
Sachstandsbericht zum Hebammenmangel und zum Ausbildungsstand in der Region Aachen - Antrag der CDU- Fraktion im Zweckverband Region Aachen/Antrag der Fraktion von FDP und UWG im Zweckverband Region Aachen  
Enthält Anlagen
2018/190  
    VORLAGE
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Beschlussempfehlung:

 

  1. Die Zweckverbandsversammlung setzt sich für eine langfristige Sicherstellung der Versorgung mit Hebammen/Geburtshelfern auf dem Gebiet der Region Aachen ein.
  2. Die Zweckverbandsversammlung begrüßt, dass auf Antrag der Christlichen Bildungsakademie für Gesundheitsberufe Aachen die Erhöhung der Ausbildungskapazität in der Region von 10 auf 18 Hebammen pro Jahrgang (insgesamt 54 Ausbildungsplätze) mit Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 30.05.2018 anerkannt wurde.
  3. Der Zweckverband wirkt auf die Landes- und Bundesseite ein, damit in der Region Aachen auch ab 2020 ein akademischer Ausbildungsstandort besteht, der entsprechende Studiengänge anbietet und fordert von Land und Bund Lösungen, die eine Integration des bestehenden Lehrpersonals an den Hebammenschulen in die hochschulische Ausbildung ermöglichen und für dieses Lehrpersonale Angebote zur akademischen Qualifizierung erarbeiten.
  4. Der  Zweckverband richtet einen „Runden Tisch Geburtshilfe“ ein, um Anregungen und Lösungsansätze in einer abgestimmten Position mit den betroffenen Kliniken der Region zu erarbeiten und die Ergebnisse zur erneuten Beschlussfassung vorzulegen. Der Vorschlag des MAGS, ein regionales Forum der Geburtskliniken in der Region Aachen durchzuführen, wird in diesem Rahmen aufgegriffen.

 

Die unter 1. bis 4. genannten Punkte können erst durch die Geschäftsstelle bearbeitet werden, wenn eine entsprechende Umlagefinanzierung bereitgestellt wird.

 

   
    29.08.2018 - Ausschuss für (eu)regionale Gesundheit
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Zu diesem Thema berichten Frau Ritter und Herr Vennekate über die derzeit prekäre Situation im Bereich der Hebammenausbildung und des Hebammenmangels. Die anschließende Diskussion stellt deutlich die Wichtigkeit einer regionalen Kooperation auf diesem Gebiet heraus.

Die Präsentation von Herrn Vennekate ist dem Protokoll beigefügt.

 

 

Beschluss:

 

  1. Die Zweckverbandsversammlung setzt sich für eine langfristige Sicherstellung der Versorgung mit Hebammen/Geburtshelfern auf dem Gebiet der Region Aachen ein.
  2. Die Zweckverbandsversammlung begrüßt, dass auf Antrag der Christlichen Bildungsakademie für Gesundheitsberufe Aachen die Erhöhung der Ausbildungskapazität in der Region von 10 auf 18 Hebammen pro Jahrgang (insgesamt 54 Ausbildungsplätze) mit Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 30.05.2018 anerkannt wurde.
  3. Der Zweckverband wirkt auf die Landes- und Bundesseite ein, damit in der Region Aachen auch ab 2020 ein akademischer Ausbildungsstandort besteht, der entsprechende Studiengänge anbietet und fordert von Land und Bund Lösungen, die eine Integration des bestehenden Lehrpersonals an den Hebammenschulen in die hochschulische Ausbildung ermöglichen und für dieses Lehrpersonale Angebote zur akademischen Qualifizierung erarbeiten.
  4. Der  Zweckverband richtet einen „Runden Tisch Geburtshilfe“ ein, um Anregungen und Lösungsansätze in einer abgestimmten Position mit den betroffenen Kliniken der Region zu erarbeiten und die Ergebnisse zur erneuten Beschlussfassung vorzulegen. Der Vorschlag des MAGS, ein regionales Forum der Geburtskliniken in der Region Aachen durchzuführen, wird in diesem Rahmen aufgegriffen.

 

Die unter 1. bis 4. genannten Punkte können erst durch die Geschäftsstelle bearbeitet werden, wenn eine entsprechende Umlagefinanzierung bereitgestellt wird.

 

Dem Beschlussvorschlag wurde mit einer Gegenstimme zugestimmt.

 

Fr. Dr. Gube schlägt für den Punkt 4) des Beschlusses in diesem Zusammenhang vor, eine gesamtregionale, gut koordinierte Zusammenarbeit sicher zu stellen, damit keine Doppelarbeit erfolgt.

Ein hierzu ausgearbeiteter Vorschlag der Städteregion, der während der Sitzung nicht allen Teilnehmern vorlag, ist dem Protokoll beigefügt.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-08-28-Region Aachen-Proto (1173 KB)      
   
    21.09.2018 - Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Geänderter Beschluss:

 

  1. Die Zweckverbandsversammlung setzt sich für eine langfristige Sicherstellung der Versorgung mit Hebammen/Geburtshelfern auf dem Gebiet der Region Aachen ein.
  2. Die Zweckverbandsversammlung begrüßt, dass auf Antrag der Christlichen Bildungsakademie für Gesundheitsberufe Aachen die Erhöhung der Ausbildungskapazität in der Region von 10 auf 18 Hebammen pro Jahrgang (insgesamt 54 Ausbildungsplätze) mit Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 30.05.2018 anerkannt wurde.
  3. Der Zweckverband wirkt auf die Landes- und Bundesseite ein, damit in der Region Aachen auch ab 2020 ein akademischer Ausbildungsstandort besteht, der entsprechende Studiengänge anbietet und fordert von Land und Bund Lösungen, die eine Integration des bestehenden Lehrpersonals an den Hebammenschulen in die hochschulische Ausbildung ermöglichen und für dieses Lehrpersonal Angebote zur akademischen Qualifizierung erarbeiten.
  4. Der Zweckverband Region Aachen bündelt alle wesentlichen Informationen und speist diese in die entsprechenden Entscheidungsgremien ein. Dazu trägt er zunächst in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsgebietskörperschaften und im Rahmen zur Verfügung stehender personeller Ressourcen zu allen geburtshilflichen Einrichtungen der Region den aktuellen Sachstand bezüglich der Versorgungsformen, der verfügbaren Hebammen, deren Einsatzform, Umfang und Finanzierung und Ausbildungsbedarfen zusammen, um Transparenz herzustellen.

Ebenso trägt er zusammen, welche Bedarfe an Geburtshilfe und Hebammen derzeit in welcher Form und in welchem Umfang vorhanden sind. Dabei ist eine Abstimmung mit der von der Hochschule für Gesundheit in Bochum derzeit in der Durchführung befindlichen Studie zum Themenkomplex erforderlich, um Doppelarbeiten zu vermeiden. In der Folge werden andere Gremien (der Kommunen, Kommunalverbände und der Region insgesamt) regelmäßig durch den Zweckverband über den Sachstand informiert werden.

 

Die unter 1. bis 4. genannten Punkte können erst durch die Geschäftsstelle bearbeitet werden, wenn eine entsprechende Umlagefinanzierung bereitgestellt wird.

 

Einstimmig

Ö 9  
Einrichtung einer "Servicestelle Kultur" beim Region Aachen - Zweckverband  
Enthält Anlagen
2018/207  
Ö 10  
Kultur-Koordinationsbüro Region Aachen: RKP-Förderung 2019-2021  
2018/208  
Ö 11  
Regionale Kulturpolitik des Landes NRW: Aktuelles zu Selbstverständnis, Kriterien und Verfahren  
Enthält Anlagen
2018/209  
Ö 12  
Sachstand AUF INS MUSEUM! 2018  
2018/210  
Ö 13  
Umbesetzung beratendes Mitglied des LVR  
Enthält Anlagen
2018/212  
Ö 14  
Anfragen und Mitteilungen      
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)