Die Verbandsversammlung mandatiert die Stadt Aachen, die Aufgabe der IT-Prüfung nach § 104 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW für den Region Aachen Zweckverband gemäß den Regelungen der im Entwurf beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ab dem 01.01.2022 wahrzunehmen.
28.06.2021 - Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Verbandsversammlung mandatiert die Stadt Aachen, die Aufgabe der IT-Prüfung nach § 104 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW für den Region Aachen Zweckverband gemäß den Regelungen der im Entwurf beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ab dem 01.01.2022 wahrzunehmen.