Beschluss:
Die Verbandsversammlung ermächtigt den Verbandsvorsteher und die Geschäftsführung des Region Aachen Zweckverband, eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Zweckverbänden Nahverkehr Rheinland und Region Aachen abzuschließen.
Mit dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung werden keine Rechte und Pflichten, insbesondere die Planungshoheit, der einzelnen Verbandsmitglieder des Region Aachen Zweckverbandes berührt.
Einstimmig angenommen bei einer Enthaltung
Den Mitgliedern der Verbandsversammlung wurde zu diesem TOP eine Tischvorlage ausgehändigt; diese ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Die Anlage 1 zur Vorlage 2019-311 - Text der Kooperationsvereinbarung – wurde in § 2, Abs. 2 wie folgt ergänzt: „Der ZV NVR erkennt an, dass Projekte in den Bereichen Stadt-/Raumentwicklung, Wirtschaftsentwicklung, Bildung und Strukturwandel in der Zuständigkeit des Region Aachen Zweckverbandes liegen. Hierunter werden nur Projekte verstanden, die keine Rechte und Pflichten – insbesondere die Planungshoheit - der einzelnen Verbandsmitglieder des Region Aachen Zweckverbandes berühren.“
Herr Kolvenbach verweist darauf, dass der vorliegende Text gleichfalls in der Verbandsversammlung des NVR eingebracht wurde und die Zustimmung erteilt wurde.
Herr Derichs und Herr Dr. Pfeil teilen mit, dass die Textergänzung nicht nötig gewesen wäre, aber auch nicht schadet.
Herr Schmitz fragt nach, welche Vorteile die Kooperation bringt, welche Doppelstrukturen und –arbeiten vermieden werden und was der grundsätzliche Mehrwert ist. Frau Walsken und Herr Kolvenbach verweisen auf die politischen Vertreter, die in beiden Zweckverbänden vertreten sind, so dass alleine durch diese Tatsache Doppelarbeiten und –strukturen vermieden werden und eine transparente Kommunikationsstruktur gegeben ist.