Die Beschlussempfehlung wird um den Hinweis auf § 18 GkG ergänzt.
Beschluss:
Die Zweckverbandsversammlung nimmt das Ergebnis - den Prüfungsbericht und die Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks - der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses des Region Aachen - Zweckverband - nebst Lagebericht für das Haushaltsjahr 2013 vom 05.02.2016 zur Kenntnis.
Die Zweckverbandsversammlung trifft folgende Entscheidungen:
Sie stellt gemäß § 96 GO NRW i. V. m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 18 GkG den Jahresabschluss zum 31.12.2013 in der Fassung des Prüfberichtes vom 05.02.2016 fest.
Sie beschließt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 18 GkG, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 50.958,93 € entsprechend der Empfehlung der Rechnungsprüfung zu 2/3 = 33.972,62 € in die Allgemeine Rücklage und zu 1/3 = 16.986,31€ in die Ausgleichsrücklage eingestellt wird.
Sie erteilt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 18 GkG dem Verbandsvorsteher die vorbehaltlose Entlastung.
Einstimmig