Beschluss:
Die Zweckverbandsversammlung trifft folgende Entscheidungen:
Sie stellt gemäß § 96 GO NRW i.V.m. § 18 GkG den Jahresabschluss zum 31.12.2017 in der Fassung des Prüfberichtes vom 28.11.2018 fest.
Sie beschließt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i.V.m. § 18 GkG, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 14.359,09 € entsprechend § 75 GO Abs. 3 Satz 2 der Ausgleichsrücklage zuzuführen ist.
Sie erteilt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW i.V.m. § 18 GkG dem Verbandsvorsteher die vorbehaltlose Entlastung.
Einstimmig