Beschluss:
Die Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverbandes (RAZV) beauftragt die Geschäftsführung, bis zur nächsten Verbandsversammlung im April zu prüfen und darzustellen, welche fachlichen, organisatorischen, finanziellen und strategischen Auswirkungen der Austritt des Kreises Euskirchen aus der Region Aachen auf die zukünftige Arbeit, Aufgabenwahrnehmung und Ausrichtung des RAZV hat.
Einstimmig beschlossen
Den Mitgliedern der Verbandsversammlung wurde das Schreiben von Herrn Landrat Ramers vom 22.01.2026 zum Austritt des Kreises Euskirchen aus dem RAZV als Tischvorlage zur Verfügung gestellt.
Das Mitglied der Verbandsversammlung Herr Karl-Heinz Hermanns erklärt, dass die Fraktionen CDU, SPD und Grüne den Beschluss des Kreistages Euskirchen zum Austritt des Kreises Euskirchen aus dem RAZV zum 31.12.2027 überrascht und mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen haben.
Der zur Beschlussfassung vorliegende Prüfauftrag der Fraktionen CDU, SPD und Grüne zur Untersuchung der fachlichen, organisatorischen, finanziellen und strategischen Auswirkungen des Austritts auf die zukünftige Arbeit, Aufgabenwahrnehmung und Ausrichtung des RAZV sei unter zwei Gesichtspunkten eingebracht worden: Zum einen, um eine strategische Folgenabschätzung für den RAZV zu erstellen. Zum anderen werben die antragstellenden Fraktionen vor dem Hintergrund der vielfältigen Verflechtungen des Kreises Euskirchen mit der Region Aachen – unter anderem der Zugehörigkeit zum Kammerbezirk Aachen sowie bestehender Beteiligungen – dafür, in vertrauensvollen Gesprächen zu erörtern, ob die Vorteile für einen Verbleib des Kreises Euskirchen im RAZV gegenüber einer Mitgliedschaft im Köln-Bonn e.V. nicht doch überwiegen.
Mit Blick auf die im o. g. Schreiben von Herrn Landrat Ramers getätigte Aussage, wonach es gelte, „diese Entscheidung auf Ebene des Zweckverbandes zu respektieren“, betont Herr Hermanns, dass dies ausdrücklich der Fall sei und man selbstverständlich beabsichtige, mit den Vertreterinnen und Vertretern des Kreises Euskirchen bis Ende nächsten Jahres weiterhin respektvoll und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Zugleich würden weiterhin Gespräche mit den Vertreterinnen und Vertretern des Kreises Euskirchen über die Vorteile eines Verbleibs im RAZV geführt werden.
Frau Thönnissen betont, dass der Austritt des Kreises Euskirchen eine Zäsur für den RAZV darstelle und – unabhängig von der jeweiligen Bewertung – Auswirkungen auf den Verband habe. Vor diesem Hintergrund dankt sie der Politik für die Einbringung des Antrags. Ziel sei es nicht, Positionen festzuschreiben oder Schuldfragen zu erörtern, sondern sich grundsätzlich mit den sich ergebenden Konsequenzen auseinanderzusetzen und zugleich offen, selbstkritisch und reformbereit nach vorne zu blicken – mit der Überzeugung, gestärkt aus dieser Situation hervorzugehen. Der RAZV lebe von Zusammenarbeit, Verlässlichkeit und dem gemeinsamen Willen, die Region weiterzuentwickeln. Veränderungen in der Zusammensetzung der Verbandsmitglieder führten zwangsläufig zu veränderten Rahmenbedingungen, die sich unter anderem auf Projekte, Förderstrukturen, Finanzierung sowie die strategische Ausrichtung des Zweckverbands auswirkten. Der politische Antrag fordere die Verwaltung daher auf, diese Konsequenzen sachlich zu prüfen, realistisch darzustellen und mögliche Handlungsoptionen aufzuzeigen. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Transformationsaufgaben in der Region sei es notwendig, mit einem klaren strategischen Kompass zu agieren. Abschließend unterstreicht Frau Thönnissen, dass bis zum 31.12.2027 weiterhin eine verlässliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Kreis Euskirchen erfolgen werde.