Beschluss:
Der Ausschuss für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion empfiehlt der Verbandsversammlung, die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne der Produkte 1502, 1506, 1507 und 1511 entsprechend dem bereits zur Verfügung gestellten Haushaltsplanentwurf 2022-2023 zu genehmigen.
Einstimmig
Herr Zierstedt erläutert, dass in der Verbandsversammlung am 03.12.2021 der Doppelhaushalt 2022-23 beschlossen werden soll. Im Vorfeld dieser Sitzung sollen die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne in den zuständigen Ausschüssen vorberaten werden. Für den Ausschuss für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion sind die relevanten Produkte der Grenzinfopunkt Aachen-Eurode, die Regionalagentur Region Aachen, das Kompetenzzentrum Frau und Beruf sowie Weiterbildung und Qualifizierung.
Auf Nachfrage von Herrn Bausch, wie die Weiterförderung der Regionalagentur aussehe, erläutert die Verwaltung, dass ein Bewilligungsbeschied für weitere 6 Monate vorliegt. Danach wird die Bewilligung wieder im Dreijahresrhythmus erwartet. Anfang 2022 findet ein Interessensbekundungsverfahren statt. Aufgrund des Brexits werden für den ESF in NRW weniger Mittel zur Verfügung stehen. Das MAGS hat für die Förderung der Regionalagentur eine höhere Landes-Kofinanzierung angekündigt.
Herr Lübben weist darauf hin, dass im Haushalt eine Weiterführung des Kompetenzzentrums ab Mai 2022 nicht vorgesehen ist. Frau Prof. Dr. Vaeßen berichtet über den Besuch im Ministerium vom 04.11.2021. Der Staatssekretär Dr. Heimisch hat dort eine Weiterförderung aller 16 Kompetenzzentren bis Ende Oktober 2022 in Aussicht gestellt und Perspektiven ab November 2022 skizziert. Der Landtag, die Bezirksregierungen und die EFRE-Behörde müssen darüber noch informiert werden.
Für eine sechsmonatige Projektverlängerung sind folgende Schritte notwendig:
- Antragsstellung bei der der Bezirksregierung
- Anpassung und Änderung der Meilensteinplanung (es können nicht erfüllte, neue sowie Meilensteine, die gut gelaufen sind, in die Planung aufgenommen werden).
Die Bezirksregierung entscheidet, ob eine Verlängerung erfolgt. Mit Änderungsbescheiden ist ab April 2022 zu rechnen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Landeshaushalt 2022.
Ab dem 01.11.2021 wird es keine Kompetenzzentren mehr geben. Danach möchte das Ministerium ein neues Konzept mit neuen Rahmenbedingungen umsetzen.
Arbeitstitel hierfür ist: Berufliche Gleichstellung erreichen, Potentiale entwickeln, Vorbilder schaffen. Die Personalpolitik in KMU chancengerecht mitzugestalten, ist ein Bestandteil des neuen Konzeptes. Die Mehrzahl der Projekte sollen Frauen ansprechen. Synergieeffekte sollen stärker genutzt und Themen landesweit angegangen werden.
Für die Umsetzung des neuen Konzeptes ist eine fachliche Begleitung durch eine Geschäftsstelle vorgesehen. Diese soll im Ministerium angesiedelt und durch einen ehrenamtlichen Beirat mit Personen aus Wissenschaft und Forschung begleitet werden. Digitale Tools sollen im Rahmen eines Prozesses erarbeitet werden. Ergänzend dazu soll ein Redaktionsteam, alles auf einer Plattform bespielen, auf die jeder zugreifen kann. Auch das Thema Diversität soll einbezogen werden.
Das Konzept hat drei große Kernthemen:
1) female Start-ups (Frauen als Gründerinnen)
2) KMU (hier gibt es drei Schwerpunkte: digitale Transformation, familienfreundliche Unternehmen, Handwerk). Hierher gehört auch das Thema weibliche Fach- und Führungskräfte sowie Mentoring.
3) SAGE (Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung, Bildung und Pflege). Hier will das Land sich um Männer bemühen, da sie in vielen Bereichen unterrepräsentiert sind (Gegenpart zu MINT).
Die o.g. Projektthemen werden in einem zuwendungsrechtlichen, offenen Wettbewerb ausgeschrieben. Es ist eine Projektförderung und keine institutionelle Förderung. Träger aus mehreren Kommunen können sich im Verbund zusammenschließen. Die Kernthemen sollen in die Fläche getragen werden. Wichtig ist, dass die Themen und Formate eine landesweite Strahlkraft haben. Regionale Arbeit soll nicht verloren gehen.
In dieser Woche sollen die Ideen im Landtag eingebracht und die Träger der Kompetenzzentren zeitnah schriftlich informiert werden.
Die Verwaltung plant für den Haushalt 2022 eine kostenneutrale Verlängerung des Kompetenzzentrums Frau und Beruf bis Ende Oktober 2022 aus Rest- und Eigenmitteln. Die zusätzlichen Eigenmittel für die Verlängerung können durch Einsparungen in anderen Produkten sichergestellt werden.