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Tagesordnung - SI/2017/015 Ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Region Aachen  

 
 
Bezeichnung: SI/2017/015 Ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Region Aachen
Gremium: Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband
Datum: Fr, 30.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 11:40 - 13:05 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Mediensaal
Ort: Haus der Städteregion, Zollernstrasse 10, 52070 Aachen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung durch die Vorsitzende der Verbandsversammlung      
Ö 2  
Genehmigung der Tagesordnung      
Ö 3  
Wahl des Verbandsvorstehers / der Verbandsvorsteherin des Region Aachen - Zweckverband sowie dessen/deren Stellvertretungen  
2017/126  
Ö 4  
Arbeitsgruppe Gesundheitsregion Aachen - Besetzung und Bericht zur konstituierenden Sitzung  
2017/115  
Ö 5  
Bestellung von Herrn Ralf Bruns (VUV) zum beratenden Mitglied im Ausschuss für (eu)regionale Gesundheit  
2017/118  
Ö 6  
Smartphone-basierte Alarmierungssysteme für Ersthelfer
2017/116  
Ö 7  
Aufnahme Vertreter der Provinz NL-Limburg und Ostbelgiens in RKP-Jury  
2017/109  
Ö 8  
Europäisches Sprachensiegel für "Hayya! - Geschichten spielen - Deutsch lernen"  
Enthält Anlagen
2017/110  
Ö 9  
"Den Wandel gestalten" - Eckpunkte der Strukturentwicklung Region Aachen 2030  
Enthält Anlagen
2017/102  
Ö 10  
Stand und Perspektiven des Aufgabengebietes "Forschung und Bildung" in der Metropolregion Rheinland, Vortrag Herr Dipl.-Ing. Michael Bayer  
2017/127  
Ö 11  
Resolution für die Reaktivierung der Strecke Stolberg - Eupen mit der Euregiobahn  
Enthält Anlagen
2017/129  
Ö 12  
Sachstand INTERREG V-A Euregio Maas-Rhein  
2017/105  
    VORLAGE
   

Beschlussempfehlung:

keine

 

   
    08.06.2017 - Ausschuss für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Tourismus
    Ö 7 - zur Kenntnis genommen
   

Beschluss:

 

Kenntnisnahme

 

Frau Prof. Dr. Vaeßen erläutert den neuen Ablauf in der Beratung der eingereichten INTERREG-Projekte:

 

Die Skizzen werden eingereicht, dann erfolgt eine Beratung zur inhaltlichen und technischen Unterstützung der Antragsteller durch die Programmbehörden. Nach der daran anschließenden „peer-review“ werden die Vollanträge der Projektpartnerschaften offiziell bei der Verwaltungsbehörde eingereicht und dann dem Begleitausschuss vorgelegt. Der Begleitausschuss entscheidet abschließend über die Genehmigung der eingereichten Projektanträge. Nach erfolgter Genehmigung müssen die Länder die Mittel für die Kofinanzierung bereitstellen.

 

Es wurde angeregt, auf der neuen Homepage des Region Aachen – Zweckverband eine „Projektbörse“ für INTERREG-Anträge einzurichten. So könnten Interessierte Informationen darüber erhalten, ob z.B. noch ein Partner für eine Projektidee fehlt oder welche Idee für sie passen würde.

   
    09.06.2017 - Ausschuss für (eu)regionale Kultur, Bildungs- und Wissensregion
    Ö 9 - zur Kenntnis genommen
   

Beschluss:

 

Kenntnisnahme

 

 

Frau Prof. Dr. Vaeßen erläutert den neuen Ablauf in der Beratung der eingereichten INTER- REG-Anträge:

 

Das z. Zt. übliche zwei-stufige Verfahren (1. Einreichung und Bewertung von Skizzen, 2. Ein-reichung der Anträge) wird durch ein – nach niederländischem Recht vorgesehenes - einstufiges Bewertungsverfahren ersetzt.

Nach wie vor werden die erstellten Skizzen zu einem bestimmten Stichtag eingereicht. Im An-schluss daran erfolgt eine Beratung zur inhaltlichen und technischen Unterstützung der An-tragsteller durch die sog. „regionalen Antennen“. Die so erarbeiteten Anträge der Projektpart-nerschaften werden nach der regionalen Bewertung* offiziell bei der Verwaltungsbehörde ein-gereicht und dann dem Begleitausschuss vorgelegt. Der Begleitausschuss entscheidet ab-schließend über die Genehmigung der eingereichten Projektanträge.

 

*Die regionale Bewertung der eingegangenen Projektanträge der dritten Antragsrunde findet in den Ausschusssitzungen der Region Aachen im Oktober/November d.J. an. Die abschließende Beurteilung durch den INTERREG-Begleitausschuss steht im März 2018 an.

 

   
    13.06.2017 - Ausschuss für (eu)regionale Gesundheit
    Ö 9 - zur Kenntnis genommen
   

Beschluss:

 

Kenntnisnahme

 

Frau Prof. Dr. Vaeßen erläutert den neuen Ablauf in der Beratung der eingereichten INTER- REG-Anträge:

 

 

Das bislang übliche zwei-stufige Verfahren (1. Einreichung und Bewertung von Skizzen, 2. Einreichung der Anträge) wird durch ein nach niederländischem Recht vorgesehenes - einstufiges Bewertungsverfahren ersetzt. Nach wie vor werden die erstellten Skizzen zu einem bestimmten Stichtag eingereicht. Im Anschluss daran erfolgt eine Beratung zur inhaltlichen und technischen Unterstützung der Antragsteller durch die sog. „regionalen Antennen“; d.h. die INTERREG-Managements in den Partnerregionen.  Die so erarbeiteten Anträge der Projektpartnerschaften werden nach der regionalen Bewertung* offiziell bei der Verwaltungsbehörde eingereicht und dann dem Begleitausschuss vorgelegt. Der Begleitausschuss entscheidet abschließend über die Genehmigung der eingereichten Projektanträge.

 

*Die regionale Bewertung der eingegangenen Projektanträge der dritten Antragsrunde findet in den Ausschusssitzungen der Region Aachen im Oktober/November d.J. an. Die abschließende Beurteilung durch den INTERREG-Begleitausschuss steht im März 2018 an.

 

   
    21.06.2017 - Ausschuss für (eu)regionale Arbeit und Fachkräftesicherung
    Ö 5 - zur Kenntnis genommen
   

Beschluss:

 

Kenntnisnahme

 

 

Frau Prof. Dr. Vaeßen erläutert den neuen Ablauf in der Beratung der eingereichten INTER- REG-Anträge:

 

Das z. Zt. übliche zwei-stufige Verfahren (1. Einreichung und Bewertung von Skizzen, 2. Einreichung der Anträge) wird durch ein – nach niederländischem Recht vorgesehenes - einstufiges Bewertungsverfahren ersetzt.

Nach wie vor werden die erstellten Skizzen zu einem bestimmten Stichtag eingereicht. Im Anschluss daran erfolgt eine Beratung zur inhaltlichen und technischen Unterstützung der Antragsteller durch die sog. „regionalen Antennen“. Die so erarbeiteten Anträge der Projektpartnerschaften werden nach der regionalen Bewertung* offiziell bei der Verwaltungsbehörde eingereicht und dann dem Begleitausschuss vorgelegt. Der Begleitausschuss entscheidet abschließend über die Genehmigung der eingereichten Projektanträge.

 

*Die regionale Bewertung der eingegangenen Projektanträge der dritten Antragsrunde findet in den Ausschusssitzungen der Region Aachen im Oktober/November d.J. an. Die abschließende Beurteilung durch den INTERREG-Begleitausschuss steht im März 2018 an.

 

 

 

   
    30.06.2017 - Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband
    Ö 12 - zur Kenntnis genommen
   

Beschluss:

 

Kenntnisnahme

 

 

Frau Prof. Dr. Vaeßen erläutert den neuen Ablauf in der Beratung der eingereichten INTERREG-Anträge:

 

Das z. Zt. übliche zwei-stufige Verfahren (1. Einreichung und Bewertung von Skizzen, 2. Einreichung der Anträge) wird durch ein – nach niederländischem Recht vorgesehenes - einstufiges Bewertungsverfahren ersetzt.

Nach wie vor werden die erstellten Skizzen zu einem bestimmten Stichtag eingereicht. Im Anschluss daran erfolgt eine Beratung zur inhaltlichen und technischen Unterstützung der Antragsteller durch die sog. „regionalen Antennen“. Die so erarbeiteten Anträge der Projektpartnerschaften werden nach der regionalen Bewertung* offiziell bei der Verwaltungsbehörde eingereicht und dann dem Begleitausschuss vorgelegt. Der Begleitausschuss entscheidet abschließend über die Genehmigung der eingereichten Projektanträge.

 

*Die regionale Bewertung der eingegangenen Projektanträge der dritten Antragsrunde findet in den Ausschusssitzungen der Region Aachen im Oktober/November d.J. an. Die abschließende Beurteilung durch den INTERREG-Begleitausschuss steht im März 2018 an.

Ö 13  
Enthält Anlagen
EUREGIO Maas-Rhein: a) Jahresbericht 2016 und Arbeitsplan 2017 [zur Kenntnisnahme] b) Umwandlung der Gesellschaftsform der EMR von einer "Stichting nach niederländischem Recht" in einen "Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)", Stand der Diskussion [zur Entscheidung]; (Sitzungsunterlagen werden nachgereicht)  
Enthält Anlagen
2017/128  
Ö 14  
Enthält Anlagen
Anfragen und Mitteilungen      
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)