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Sachlage: Das Entscheidungsrecht für alle Angelegenheiten der Region Aachen – Zweckverband liegt grundsätzlich bei der Verbandsversammlung. Gemäß § 9 (2) der Zweckverbandssatzung gilt: „Unter Beachtung von § 6 Abs. 2 kann die Verbandsversammlung einem Ausschuss die Befugnis verleihen, in einer bestimmten Angelegenheit oder für einen bestimmten Kreis von Angelegenheiten an Stelle der Verbandsversammlung abschließend zu entscheiden.“.
Im Rahmen des INTERREG-Entscheidungsverfahren ist eine regionale Stellungnahme aller Programmpartner, und somit auch der Region Aachen, zu jedem eingereichten Projektantrag vorgeschrieben.
Hinsichtlich des euregionalen Entscheidungsprozesses wird von der Verwaltungsbehörde des INTERREG-Programms eine zeitliche Prozedur vorgeschlagen und von ihr versucht die Zeitfenster aller 13 Programmpartner zu berücksichtigen. Bereits heute ist abzusehen, dass der euregionale Zeitplan für das Jahr 2017 nicht mit dem turnusmäßigem Sitzungskalender der Verbandsversammlung der Region Aachen übereinstimmen wird. Im Folgenden die Eckdaten des euregionalen Zeitplans: 22.05.2017Deadline zur Einreichung der Projektskizze 27.06.2017Go/Nogo-Sitzung der INTERREG-Programmpartner zur Beratung der eingereichten Projektskizzen 18.09.2017Deadline zur Einreichung der Projektanträge 07.11.2017Go/Nogo-Sitzung der INTERREG-Programmpartner zur Beratung der eingereichten Projektanträge 14.12.2017Beschlussfassung im INTERREG-Begleitausschuss der EMR
Als Alternativen wären zum einen die Vorverlegung der Verbandsversammlung in die Herbstferien 2017 (und eine weitere Sitzung im Dezember 2017) und zum anderen die Verschiebung des euregionalen Gremiums in das Jahr 2018 zu nennen. Letztgenannte Alternative hätte zur Konsequenz, dass im Jahr 2017 kein Projekt bewilligt werden kann, was wiederum sehr ungünstige Auswirkungen in Bezug auf die Mittelbindung und vor allem auf die Mittelzertifizierung des Programms gegenüber der Europäischen Kommission hätte: Mittel könnten ggf. nicht abgerufen werden und würden verfallen.
Der turnusmäßige Sitzungskalender der Ausschüsse der Region Aachen kann hingegen gewährleisten, dass die regionalen Stellungnahmen im zeitlichen Einklang mit dem euregionalen Verfahren erfolgen.
Für den beschriebenen Sachverhalt soll das Entscheidungsrecht gem. §9 (2) der Zweckverbandssatzung für das Jahr 2017 auf die zuständigen Ausschüsse übertragen werden.
Beschlussempfehlung: Die Verbandsversammlung übertragt das abschließende Entscheidungsrecht im Rahmen der regionalen Stellungnahmen zu den eingereichten Projektanträgen des INTERREG V-A Programms der Euregio Maas-Rhein gem. § 9 (2) der Zweckverbandssatzung im Jahr 2017 auf die Ausschüsse des Region Aachen - Zweckverband.
Personelle Auswirkungen: Keine
Finanzielle Auswirkungen: Keine
Anlage/n: Keine
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