Bürgerinformationssystem
Sachlage: Mit Datum vom 06.12.2016 hat die Geschäftsführung des Zweckverbandes den Entwurf des Jahresabschlusses 2015 gem. § 95 Abs. 3 Satz 1 GO i.V.m. § 18 Abs. 1 GkG aufgestellt.
Der Jahresabschluss 2015 ist nach erfolgter Systemumstellung der letzte, bei dem die vorgeschriebenen Vorlagenfristen nicht eingehalten werden. Die Vorlage des Jahresabschlusses 2016 wird fristgemäß erfolgen. Gem. § 13 der Satzung des Zweckverbandes bedient sich der Zweckverband zur Durchführung seiner Prüfaufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung eines Mitgliedes oder eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers. Die Zweckverbandsversammlung hat in der Sitzung vom 26.02.2016 beschlossen, das Rechnungsprüfungsamt der StädteRegion Aachen mit der Durchführung der Prüfung der Jahresabschlüsse ab 2014 zu beauftragen. In Abstimmung mit dem RPA der Städteregion wird die Prüfung zeitnah erfolgen.
Beschlussempfehlung: Die Zweckverbandsversammlung nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2015 zur Kenntnis und beauftragt die Geschäftsführung die Prüfung entsprechend des Beschlusses vom 26.02.2016 beim RPA der StädteRegion Aachen zu beauftragen.
Personelle Auswirkungen: Keine
Finanzielle Auswirkungen: Keine
Anlage/n: 1
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