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Sachlage: Der Aufstellungsbeschluss zum vorgenannten Bebauungsplan ist mit Rücksicht auf den angrenzenden Eisenbahnknoten Aachen zu bewerten. Eine derzeit laufende und teilweise bereits abgeschlossene Verkehrsuntersuchung für den Streckenabschnitt Herzogenrath – Aachen – Köln zeigt, dass die Gleisanlagen in unmittelbarer Nähe zum Aachener Hauptbahnhof ihre Kapazitätsgrenze zunehmend erreichen und somit die Leistungsfähigkeit des Eisenbahnnetzes einschränken. Aufgrund der bereits aktuell regelmäßigen Überlastung des Schienenkorridors und einer prognostizierten Nachfragesteigerung im Personen- sowie Güterverkehr wird spätestens ab 2025 die Leistungsgrenze des Aachener Knoten deutlich überschritten werden. Die von der IHK in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie „Identifikation von Maßnahmen zur Kapazitäts- und Qualitätsverbesserung des Aachener Schienenkorridors inklusive anschließender Netz- und Knotenpunkte“ hat ein Maßnahmenbündel erarbeitet, welches zur Ertüchtigung des Aachener Schienenkorridors ein drittes Gleis fordert. Angestrebt wird dieses Maßnahmenbündel als Projekt von besonderer verkehrlicher Bedeutung in den BVWP 2030 in der Kategorie „besonderer Bedarf“ einzuspielen. Bereits im April des Jahres haben alle Kommunen aus der Region Aachen sowie die Wirtschaftskammern eine Resolution zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit des Verkehrsraumes zwischen Aachen und Köln an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur abgegeben. Vor diesem Hintergrund wird ein dreigleisiger Ausbau des Burtscheider Viadukts als besonders dringliche Maßnahme zur Leistungs- und Qualitätssicherung identifiziert. Die Ertüchtigung des Burtscheider Viadukts ist demnach in ein regionales Gesamtkonzept einzuordnen und entsprechende Priorisierung seitens der Stadt Aachen zu gewährleisten. Im Hinblick darauf befürworten wir ausdrücklich, die Potenzialflächen südlich des Burtscheider Viadukts als Raumbedarf für ein drittes Gleis auf eigenem Bauwerk sicher zu stellen. Die Realisierung des geplanten Baukörpers auf der angrenzenden Fläche ist unter Beachtung der erforderlichen Mindestabstandsmaße abzuwägen.
Beschlussempfehlung: Die Zweckverbandsversammlung gibt die im Folgenden aufgeführte Stellungnahme zum Bebauungsplan -Kurbrunnenstraße/Bachstraße- im Stadtbezirk Aachen-Mitte ab und beauftragt die Geschäftsstelle zur Übermittelung an die Stadt Aachen.
Personelle Auswirkungen: Keine
Finanzielle Auswirkungen: Keine
Anlage/n: 1
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