Bürgerinformationssystem
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Sachlage: Gemäß § 6 Abs. 3 der Verbandssatzung entsendet die Verbandsversammlung aus ihrer Mitte die Mitglieder in überregionale Gremien. Entsprechend Artikel 9 der Satzung des EVTZ Euregio Maas-Rhein entsenden die Partnerregionen 7 stimmberechtigte und 2 beratende Vertreter*innen in die Versammlung des EVTZ Euregio Maas-Rhein. Die 7 stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertreter setzen sich aus einer Vertreterin/einem Vertreter der lokalen Ebene (= Vertreter*in einer kommunalen Verwaltung), einer Vertreterin/einem Vertreter der Legislative/Parlamente/Politik und fünf Vertreterinnen/Vertretern, die je nach Präferenzen der Partnerregion zu definieren sind, zusammen. Die 2 beratenden Vertreter*innen setzen sich aus 2 Vertreter*innen der Sozial- und Wirtschaftsakteure zusammen. Die Satzung des EVTZ Euregio Maas-Rhein ist als Anlage beigefügt.
Beschlussempfehlung: a) Die Verbandsversammlung trifft folgende Entscheidung: Sie entsendet in die Versammlung des EVTZ Euregio Maas-Rhein folgende stimmberechtigte Vertreter*innen:
Herr/Frau ………………………….(RP / Präsident RAZV)
Herr/Frau ………………………….(Verbandsvorsteher)
Herr/Frau …………………………….
Herr/Frau ……………………………
Herr/Frau ……………………………
Herr/Frau ……………………………
Herr/Frau ……………………………
b) Die Verbandsversammlung entsendet in die Versammlung des Euregio Maas-Rhein EVTZ folgende beratende Vertreter*innen:
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: Siehe Top 8
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