Bürgerinformationssystem
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Sachlage: Gemäß § 6 Abs. 3 der Verbandssatzung entsendet die Verbandsversammlung aus ihrer Mitte die Mitglieder in überregionale Gremien. Entsprechend Artikel 13 der Satzung des EMR EVTZ setzt sich der Vorstand aus 2 Vertreter*innen aus den Reihen der Mitglieder für jede der fünf Partnerregionen zusammen. Dazu ist für den Region Aachen Zweckverband in der EMR-EVTZ-Satzung festgehalten: - Der oder die Präsident/in des Zweckverbandes - Ein Mitglied der Verbandsversammlung.
Die Satzung des EMR EVTZ ist als Anlage beigefügt.
Beschlussempfehlung: Die Verbandsversammlung trifft folgende Entscheidung: Sie entsendet in den Vorstand des EVTZ Euregio Maas-Rhein:
Herrn/Frau ……………..
Herr/Frau ………………
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: 1 Satzung EVTZ
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