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Sachlage: Gemäß § 18 der Geschäftsordnung werden die Ausschussvorsitzenden durch die Verbandsversammlung gewählt und aufgrund des in § 41 Abs. 7 KrO NRW festgelegten Verfahrens bestimmt.
Beschlussempfehlung: Die Verbandsversammlung trifft hinsichtlich der Ausschussvorsitze folgende Entscheidungen: a) Sie beschließt, dass die in der Verbandsversammlung vertretenen Fraktionen folgende Ausschussvorsitze übernehmen:
Vorsitz: …………Fraktion Stellv. Vorsitz: …………Fraktion
Vorsitz: …………Fraktion Stellv. Vorsitz: …………Fraktion
Vorsitz: …………….Fraktion Stellv. Vorsitz: …………….Fraktion b) Die Verbandsversammlung wählt
für den Ausschuss für (Wirtschaft) Herrn/Frau ………………….. zur/zum Vorsitzenden des Ausschusses Herrn/Frau …………………. zur/zum stellv. Vorsitzenden des Ausschusses
für den Ausschuss für (Arbeit) Herrn/Frau ………………… zur/zum Vorsitzenden des Ausschusses Herrn/Frau ………………… zur/zum stellv. Vorsitzenden des Ausschusses
Für den Ausschuss für (Kultur) Herrn/Frau ………………… zur/zum Vorsitzenden des Ausschusses Herrn/Frau ………………… zur/zum stellv. Vorsitzenden des Ausschusses
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
keine
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