Bürgerinformationssystem
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Sachlage: Zu Buchstabe a) des Beschlussvorschlages: Zu stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses können allein Mitglieder oder stellv. Mitglieder der Verbandsversammlung gewählt werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass es einen zwischen den in der Verbandsversammlung vertretenen Fraktionen abgestimmten Wahlvorschlag geben wird. Liegen mehrere Wahlvorschläge vor, wären die Ausschussmitglieder gemäß § 35 Abs. 3 KrO zu ermitteln (Verhältniswahl nach Wahlverfahren Hare-Niemeyer).
Zu Buchstabe b) des Beschlussvorschlages: Es ist zulässig und vorgesehen, für den Fall der Verhinderung von Ausschussmitgliedern auch Stellvertreter/innen zu wählen. Für die Ausschüsse werden persönlichen Stellvertreter gewählt. Sofern auch diese verhindert sind, können alle Mitglieder der jeweiligen Fraktion/Gruppe in alphabetischer Reihenfolge vertreten (siehe Verbandssatzung Par. 9 Abs.4).
Zu Buchstabe c) des Beschlussvorschlages: Lt. § 9 Abs. 3 der Verbandssatzung kann die Verbandsversammlung Personen (Institutionen), die nicht der Verbandsversammlung angehören, zu beratenden Mitgliedern bestellen.
Beschlussempfehlung: Die Verbandsversammlung trifft folgende Entscheidung:
und (15 stellv. Mitgliedern der Verbandsversammlung) sowie
a) Sie wählt zu den Mitgliedern des Ausschusses 1. Herrn/Frau…………………………………. 2. Herrn/Frau…………………………………. 3. Herrn/Frau…………………………………. 4. Herrn/Frau…………………………………. 5. Herrn/Frau…………………………………. 6. Herrn/Frau…………………………………. 7. Herrn/Frau………………………………. 8. Herrn/Frau………………………………. 9. Herrn/Frau………………………………. 10. Herrn/Frau………………………………. 11. Herrn/Frau………………………………. 12. Herrn/Frau………………………………. 13. Herrn/Frau………………………………. 14. Herrn/Frau………………………………. 15. Herrn/Frau……………………………….
b) Sie wählt zu stellv. Mitgliedern des Ausschusses
c. Sie wählt zu beratenden Mitgliedern die Institutionen laut Anlage 1
Die Verbandsversammlung trifft folgende Entscheidung:
und (15 stellv. Mitgliedern der Verbandsversammlung) sowie
a) Sie wählt zu den Mitgliedern des Ausschusses
b) Sie wählt zu stellv. Mitgliedern des Ausschusses
c. Sie wählt zu beratenden Mitgliedern die Institutionen laut Anlage 1
und (15 stellv. Mitgliedern der Verbandsversammlung) sowie
a) Sie wählt zu den Mitgliedern des Ausschusses
b) Sie wählt zu stellv. Mitgliedern des Ausschusses 1. Herrn/Frau………………………………….
c. Sie wählt zu beratenden Mitgliedern die Institutionen laut Anlage 1
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: 1
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