Bürgerinformationssystem
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Sachlage: Gemäß § 9 der Satzung kann die Verbandsversammlung einen oder mehrere Ausschüsse einrichten. Wenn nichts anderes bestimmt ist, haben Fachausschüsse die Aufgabe, die Verbandsorgane zu beraten und der Verbandsversammlung Beschlussempfehlungen zu unterbreiten.
Beschlussempfehlung: Die Verbandsversammlung beschließt für die Wahlperiode die Einrichtung folgender Ausschüsse ab dem 23.01.2026:
Personelle Auswirkungen: Sind im Haushalt eingeplant.
Finanzielle Auswirkungen: Sind im Haushalt eingeplant.
Anlage/n: keine
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