Bürgerinformationssystem
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Sachlage: Gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung werden der/die Verbandsvorsteher/in und seine/ihre vier Stellvertreter/innen aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten der Verbandsmitglieder von der Verbandsversammlung für die Dauer von drei Jahren, höchstens jedoch für die
Beschlussempfehlung: Die Verbandsversammlung wählt
Herrn ……………………. zum Verbandsvorsteher
Herrn …………………… zum 1. Stellvertreter
Herrn …………………… zum 2. Stellvertreter
Herrn …………………… zum 3. Stellvertreter
Herrn …………………… zum 4. Stellvertreter
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: keine
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