Bürgerinformationssystem
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Sachlage: Gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung wählt die Verbandsversammlung aus dem Kreis der kommunalen Vertreter einen Vorsitzenden und vier Stellvertreter. Die Wahl erfolgt in der ersten Sitzung nach Bildung des Zweckverbandes und danach jeweils am Anfang und zur Mitte der Wahlperiode der kommunalen Vertretungskörperschaften.
Beschlussempfehlung: Die Verbandsversammlung wählt
Herrn / Frau …………………………… zum / zur Vorsitzenden der Verbandsversammlung
Herrn / Frau…………………………… Zum / zur 1. stellv. Vorsitzenden
Herrn / Frau …………………………… Zum / zur 2. stellv. Vorsitzenden
Herrn / Frau ……………………… Zum / zur 3. stellv. Vorsitzenden
Herrn / Frau ……………………….. Zum / zur 4. stellv. Vorsitzenden
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: keine
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