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Sachlage: Die Industrie- und Handelskammern des Rheinlandes haben eine Machbarkeitsstudie zur „ Identifikation von Maßnahmen zur Kapazitäts- und Qualitätsverbesserung des Aachener Schienenkorridors inklusive anschließender Netze- und Knotenpunkte“ in Auftrag gegeben (erste Ergebnisse: siehe Anlage 1). Hieraus wurde ein Maßnamebündel erarbeitet, das in seinen Ergebnissen mindestens die Wirkung des lange geforderten dritten Gleises haben wird (Anlage 2). Die Studie wird in Ihrer Endfassung im November des Jahres vorliegen. Auf Grund des aktuellen Zeitplans zur Erstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 wurde bereits jetzt vorgeschlagen, dieses Maßnamebündel als Projekt von besonderer verkehrlicher Bedeutung in den Bundesverkehrswegeplan 2030 in der Kategorie „besonderer Bedarf“ einzuspielen. Die Städteregion Aachen hat eine Vorlage für den Städteregionsausschuss (siehe Anlage 3) erstellt, die die entsprechenden Maßnahmen aufgreift und vorschlägt, diese in eine gesamtregionale Stellungnahme auf Zweckverbandsebene zur Berücksichtigung im Bundesverkehrswegeplan 2030 und weiteren Bedarfsplänen einzuspeisen. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages für die Städteregion Aachen Helmut Brandt, für die Stadt Aachen Rudolf Henke, für den Kreis Euskirchen Detlef Seif und für den Kreis Heinsberg Wilfried Oellers haben gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär und Bundestagsabgeordneten des Kreises Düren Thomas Rachel zugunsten der Ertüchtigung der Schienenverbindung Aachen-Düren gegenüber dem Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur interveniert und um Aufnahme des Maßnahmenbündels in den BVWP geworben (Anlage 4).
Neben dieser Fragestellung ist die Frage zu beantworten, welchen Nutzen einerseits und welche Gefahren andererseits durch die prognostizierte starke Zunahme der Güterverkehre aus den ZARA-Häfen sich für unsere Region ergeben. Die Region Aachen hat mit dem Ziel ein gesamtregionales Vorgehen zu erarbeiten, die Gebietskörperschaften, die Industrie- und Handelskammer die AGIT und den NVR zu einem ersten Gespräch „Auswirkungen des Bundesverkehrswegeplans auf die Region Aachen“ Ende September eingeladen. Dieses Gespräch erzielte folgende Ergebnisse:
Ein Folgetermin hat Anfang November stattgefunden. Die Verkehrsexpertin der IHK Aachen, Monika Frohn, berichtet in der Sitzung mündlich.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Abstimmungsprozesse der Akteure in der Region Aachen mit der Bezirksregierung Köln zur Harmonisierung der Planungsgrundlagen für die Siedlungsflächenentwicklung und der anstehenden Regionalplanüberarbeitung haben sich die Planungs- und Wirtschaftsförderungsverantwortlichen in den Gebietskörperschaften gemeinsam mit der Region Aachen und der AGIT darauf verständigt, die zukünftige Vorgehensweise in der Region Aachen bei der Erarbeitung, Fortschreibung und Weiterentwicklung von Monitoringsystemen und Konzepten in der Gewerbeflächenentwicklung zu erarbeiten. Unter Moderation des Region Aachen-Zweckverbandes werden in Zukunft regelmäßige Sitzungen der Planungsverantwortlichen und Wirtschaftsförderungen in der Region Aachen stattfinden. Die Bezirksregierung Köln begrüßt dieses Vorgehen ausdrücklich und nimmt im Bedarfsfall gerne an den Abstimmungen teil.
Beschlussempfehlung: a) Der Zweckverband – Region Aachen wird beauftragt die erforderlichen Schritte der gesamtregionalen Abstimmung aller Akteure zu koordinieren. Der begonnene Prozess der regionalen Abstimmung zu den für die Region wichtigen gesamtplanerischen Fragestellungen (BWP 2030, LEP, Regionalplan) soll auch unter Beteiligung der Nachbarkreise des Rheinlandes sowie der dort agierenden Verkehrsgesellschaften mit hoher Dringlichkeit fortgeführt werden. b) Über die Erstellung eines regionalen Gesamtkonzeptes für die Infrastruktur-, Siedlungs- und Freiflächenpolitik wird im Rahmen der von AGIT und ZV erarbeiteten Gesamtstrategie für die Jahre 2017/2018 entschieden werden.
Personelle Auswirkungen: Keine
Finanzielle Auswirkungen: Keine
Anlage/n: 4
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