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Sachlage: Die Europäische Kommission hat im Juli 2025 ihre Vorschläge für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028–2034 vorgelegt. Sie plant die größte Reform der Mittelverwaltung in der Geschichte der Europäischen Union. Zentrale Neuerung ist die Einführung eines Nationalen und regionalen Partnerschaftsplans (NRPP), in dem künftig alle bisherigen Strukturfonds (EFRE, ESF+, JTF, Kohäsionsfonds) sowie Teile der Agrarförderung (ELER) zusammengeführt werden sollen.
Bis 2027 verhandelt noch jede Region der EU – in Deutschland jedes Bundesland – pro Thema eigenständige Programme mit der EU-Kommission. Eine Partnerschaftsvereinbarung zwischen dem Bund und der EU-Kommission setzt dabei den Rahmen für die dezentralen Programme. Der NRPP soll die bisherige Partnerschaftsvereinbarung und die Vielzahl der Einzelprogramme ersetzen. Ziel ist eine Vereinfachung der Förderarchitektur und eine bessere Kohärenz zwischen EU-Prioritäten und nationaler Umsetzung. Für Deutschland bedeutet dies eine grundlegende Neuordnung der bisherigen föderalen Förderstrukturen.
Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollen die realen Mittel für Kohäsionspolitik gegenüber der aktuellen Förderperiode 2021 – 2027 um rund 90 Mrd. EUR (ca. 22 %) sinken. Gleichzeitig werden die Schwerpunktthemen verändert. U. a. werden Defense, Krisenmanagement, Bevölkerungsschutz, Gesundheit mehr in den Fokus rücken. Der Anteil kohäsionspolitischer Mittel am gesamten EU-Haushalt verringert sich von derzeit rund 40 % auf 23 %. Die EU-Kofinanzierung für „stärker entwickelte Regionen“ soll auf maximal 40 % begrenzt werden, was für viele Kommunen die Beteiligung an EU-Programmen erschwert. Angesichts der schwierigen kommunalen Haushaltslage ist es für viele finanzschwache Kommunen nicht möglich, Eigenanteile in dieser Höhe zu finanzieren.
Die Planungshoheit für die Strukturpolitik soll künftig beim Bund liegen; die Rolle der Länder wäre abhängig von der nationalen Ausgestaltung des NRPP. Der direkte Austausch zwischen den Regionen und der Europäischen Kommission würde damit weitgehend wegfallen. Die Auszahlung von EU-Mitteln soll leistungsbasiert erfolgen (Erreichung von Meilensteinen.)
Es sind mehrere Umsetzungsszenarien denkbar – von einer Fortführung des Status Quo (sektorspezifische Umsetzung auf Ebene der Bundesländer) bis zur zentralen Umsetzung auf nationaler Ebene bei minimaler Einbindung der Akteure vor Ort.
Die Neuerungen ab 2028 auf einen Blick:
Die deutschen EFRE-Verwaltungsbehörden fordern daher:
Der Verbund regionen.NRW, dem die neun regionalen Entwicklungsorganisationen und
Der Verbund regionen.NRW sieht in dem Reformvorschlag der EU-Kommission aber auch eine Chance: Strukturen könnten im Sinne einer integrierten, ressortübergreifenden Arbeitsweise auf Ebene der Bundesländer und Regionen verbessert werden. Voraussetzung dafür wäre aber eine Stärkung des Partnerschaftsprinzips und unbedingt die Umsetzung auf Ebene der Bundesländer.
Erwartet wird, dass die Verhandlungen bis in das Jahr 2027 andauern werden. Dennoch werden wichtige Linien bereits im Oktober 2025 festgelegt. Für den Vorschlag der EU-Kommission ist im Europäischen Parlament eine absolute Mehrheit erforderlich; für eine Einigung im Rat Einstimmigkeit. Die Geschäftsstelle des RAZV wird Herrn Sebastian Borgert von der Geschäftsstelle regionen.NRW in eine der nächsten Sitzungen der Verbandsversammlung einladen, um den dann aktuellen Stand der Verhandlungen detaillierter zu erörtern.
Beschlussempfehlung: keine
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: 1
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