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Sachlage: Mit Datum vom 19.06.2024 hat die Geschäftsführung des Region Aachen Zweckverband den Entwurf des Jahresabschlusses 2024 gem. § 95 GO NRW i.V.m. § 18 Abs. 1 GkG aufgestellt und dem Verbandsvorsteher zur Bestätigung vorgelegt. Die Bestätigung des Verbandsvorstehers erfolgte mit Datum vom 20.06.2024. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde in der Sitzung der Verbandsversammlung vom 28.06.2024 eingebracht und von dieser zur Kenntnis genommen.
Gem. § 13 der Satzung des Region Aachen Zweckverband bedient sich dieser zur Durchführung seiner Prüfaufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung eines Mitgliedes oder eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers. Die Zweckverbandsversammlung hat in der Sitzung vom 26.02.2016 beschlossen, das Rechnungsprüfungsamt der StädteRegion Aachen mit der Durchführung der Prüfung zu beauftragen. Entsprechend §§ 101 Abs. 1 GO NRW und § 18 Abs. 1 GkG obliegt somit der örtlichen Rechnungsprüfung der StädteRegion Aachen die Prüfung des Jahresabschlusses 2024. Der von der örtlichen Rechnungsprüfung erstellte Bericht vom 23.10.2024 über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Region Aachen Zweckverband zum 31.12.2024 wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Prüfbericht ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt.
Beschlussempfehlung: Die Verbandsversammlung trifft folgende Entscheidungen: Sie stellt gemäß § 96 GO NRW i. V. m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 18 GkG den Jahresabschluss zum 31.12.2024 in der Fassung des Prüfberichtes vom 23.10.2024 fest. Sie beschließt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 19a GkG, dass der Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 92.337,23 € gem. § 19a GkG der Ausgleichsrücklage mit einem Betrag von 92.337,23 € zuzuführen ist. Sie erteilt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 5 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 18 GkG dem Verbandsvorsteher die vorbehaltlose Entlastung.
Personelle Auswirkungen: Sind im Haushalt eingeplant.
Finanzielle Auswirkungen: Sind im Haushalt eingeplant.
Anlage/n: 2
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