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Sachlage: Mitte Dezember 2024 haben alle Krankenhäuser ihre Feststellungsbescheide erhalten, mit denen ihnen ihr künftiges Leistungsportfolio verbindlich mitgeteilt wurde. Damit steht nun im Detail final fest, welches Krankenhaus zukünftig welche Leistungen anbieten kann und zu welchen Veränderungen es in der nordrhein-westfälischen Krankenhauslandschaft kommen wird. Die neue Krankenhausplanung NRW ist eine der größten Strukturreformen im Gesundheitswesen seit Jahrzehnten, mit der die flächendeckende stationäre Versorgung in Nordrhein-Westfalen auch künftig gewährleistet werden soll. Um den Krankenhäusern ausreichend Zeit für die Umsetzung der nötigen Veränderungen zu geben, treten die Regelungen der neuen Krankenhausplanung am 01. April 2025 in Kraft. Darüber hinaus wird es für bestimmte Leistungsgruppen Übergangsfristen bis 31. Dezember 2025 geben, da gerade bei Leistungen mit hohen Fallzahlen oder einer besonderen Notfallrelevanz der erforderliche Aufbau von Kapazitäten Zeit in Anspruch nehmen wird. Es handelt sich um insgesamt zehn Leistungsgruppen der Kardiologie (EPU / Ablation, Interventionelle Kardiologie, Kardiale Devices), der Notfallversorgung (Bauchaortenaneurysma, Carotis operativ / interventionell, Stroke Unit), der Orthopädie (Endoprothetik Hüfte, Endoprothetik Knie, Wirbelsäuleneingriffe) und um die Leistungsgruppe „Bariatrische Chirurgie“.
Gegen die Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen sind bis Mitte Februar knapp 100 Klagen bei den Verwaltungsgerichten eingegangen. Die Kliniken klagten überwiegend, weil ihnen einzelne Leistungsgruppen nicht zugewiesen wurden, besonders in der Onkologie und Orthopädie.
Frau Dr. Christiane Noll, Dezernat 24 (Öffentliche Gesundheit, medizinische und pharmazeutische Angelegenheiten, Krankenhausangelegenheiten, Sozialwesen, Gesundheitsfachberufe) der Bezirksregierung Köln stellt in der Sitzung die Ergebnisse der Krankenhausplanung NRW für die Region Aachen (Versorgungsgebiet 6: Bonn, Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis, Versorgungsgebiet 7: Städteregion Aachen, Kreis Düren, Kreis Heinsberg) vor.
Beschlussempfehlung: keine
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: 1
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