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Sachlage: Die Fachkräftesituation in der Alten- und Krankenpflege ist eine ständige Herausforderung für die Weiterentwicklung der Gesundheitsregion Aachen. Für den Kreis Heinsberg zum Beispiel wird von einer Verdopplung des Bedarfs an Pflegefachkräften bis zum Jahr 2030 ausgegangen. Es ist also wichtig, auch in Zukunft mehr Menschen für den Beruf der Pflegefachkraft zu gewinnen und diese Menschen auch zu einer erfolgreichen Absolvierung der Ausbildung und zu einem langfristigen Verbleib im Pflegeberuf zu führen. Der steigende Bedarf an Pflegefachkräften ist darüber hinaus eine Chance, Menschen einen Zugang zu einem Facharbeitsberuf zu ermöglichen, die bisher vielleicht nicht die Möglichkeit bekommen haben, sich erfolgreich in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren. Dies sind z.B. Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit schwächeren Schulabschlüssen oder fehlenden Lernerfolgen in der Schule, alleinerziehende Frauen oder Arbeitslose, die in ihren bisherigen Beschäftigungsfeldern keine Chancen mehr haben. In dem Projekt „Ausbildungsoffensive Altenpflege Heinsberg“ wurde aufgezeigt, wie es gelingen kann, diese Zielgruppen für den Altenpflegeberuf zu gewinnen und bei der Ausbildung zu unterstützen. So wurden mehr als insges. 300 Auszubildende in zwei Einrichtungen für eine Ausbildung in der Altenpflege gewonnen mit einem Schwerpunkt auf den genannten Zielgruppen.
Das Projekt ZASA – Zukunftsfähige Ausbildungs-Strukturen in der Altenpflege der Region Aachen-Heinsberg wird im Rahmen der Fachkräfteinitiative des Landes NRW mit Mitteln des Arbeitsministeriums NRW (MAIS) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Zeit vom 01.07.2016 -30.06.2018 gefördert. Im Rahmen dieses Projektes wird eine stärkere Nutzung des Erwerbspotenzials in der Altenpflege in der Region Aachen/Heinsberg dadurch erreicht, dass
Zentrale Handlungsfelder sind
Die Bundesregierung hat am 13. Januar 2016 den vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und vom Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe beschlossen, der sich nun im Gesetzgebungsverfahren befindet. Ziel des neuen Pflegeberufsgesetzes ist es, die notwendige Grundlage für eine moderne und durchlässige Pflegeausbildung, eine weitere Verbesserung der Qualität in der Pflege und die Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs zu schaffen. Die bisherigen drei getrennt geregelten Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sollen reformiert und zu einer neuen generalistischen Pflegeausbildung mit einem einheitlichen Berufsabschluss zusammengeführt werden. Daneben ist die einheitliche Finanzierung der neuen Pflegeausbildung unter besonderer Berücksichtigung von Schulgeldfreiheit und eines Anspruchs der Auszubildenden auf angemessene Ausbildungsvergütung sowie die Einführung eines Pflegestudiums in Ergänzung zur beruflichen Pflegeausbildung als weiterer Qualifizierungsweg vorgesehen. Die neue Pflegeausbildung soll auf einen Einsatz in allen Arbeitsfeldern der Pflege vorbereiten, einen Wechsel zwischen den einzelnen Pflegebereichen erleichtern und den Pflegekräften selbst damit zugleich wohnortnahe Beschäftigungsmöglichkeiten und zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen.
Im Gesetzgebungsverfahren ist der Entwurf zum Pflegeberufsgesetz in Verzögerung geraten. Der Leiter des Gesundheitsamtes des Kreises Heinsberg, Dr. Karl-Heinz Feldhoff berichtet in der Sitzung zum aktuellen Sachstand.
Beschlussempfehlung: Keine
Personelle Auswirkungen: Keine
Finanzielle Auswirkungen: Keine
Anlage/n: Keine
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