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Vorlage - 2024/067  

 
 
Betreff: Aktueller Bearbeitungsstand Integriertes regionales Entwicklungskonzept (IREK) für die Region Aachen im Rahmen der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) - DIE ANLAGE WIRD NACHGEREICHT; nachgereicht am 18.11.2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Wirtschaft und Raum Bearbeiter/-in: Zierstedt, Björn
Beratungsfolge:
Ausschuss für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit Vorberatung
08.11.2024 
SI/2024/131 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit      
Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband Entscheidung
22.11.2024 
SI/2024/128 Ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachlage:

Als zentrales Wirtschaftsförderungsprogramm gilt die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) als Rückgrat der regionalen Strukturpolitik der Bundesrepublik. Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe ist seit über 50 Jahren das bundesweit wichtigste Instrument zur Unterstützung von strukturschwachen Regionen. In Nordrhein-Westfalen wird die Aufgabe über das RWP umgesetzt.

 

Über das RWP werden der Ausbau von wirtschaftsnaher Infrastruktur, der Energieinfrastruktur und der Tourismusinfrastruktur sowie sonstige Vorhaben zur Flankierung von Strukturproblemen gefördert, wenn sie:

 

  • zur Sicherung und Schaffung von Beschäftigung und Einkommen,
  • zur Erhöhung von Wachstum und Wohlstand,
  • zum Ausgleich von Standortnachteilen oder
  • zur Beschleunigung von Transformationsprozessen hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft

beitragen. Aufgrund von hohen Förderquoten, einem vergleichsweise geringen formellen Aufwand sowie einer begrenzten Förderkonkurrenz gilt das RWP als attraktive Förderkulisse in der Region.

Die grundsätzliche Förderquote beträgt 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Seit dem 01.01.2024 sehen die neuen Förderrichtlinien nach Absatz 1.4 und nach Nummer 3.4.1 des GRW-Koordinierungsrahmens ein integriertes und regional abgestimmtes Entwicklungskonzept (IREK) vor, das mindestens drei Kreise umfasst, um den Förderhöchstsatz von 90 Prozent zu erhalten.

 

Die Struktur des IREKs wird wie folgt aussehen:

  • Beschreibung des Gebietes und Analyse seiner regionalen Stärken und Schwächen,
  • cherübergreifend Entwicklungsziele und Handlungsfelder der Region,
  • Wesentliche Entwicklungsmaßnahmen zur Erreichung der Entwicklungsziele und Kriterien zur Priorisierung von Entwicklungsmaßnahmen,
  • Kriterien für die Bewertung der Zielerreichung.

 

Der beigefügte Entwurf des IREK ist der aktuelle Bearbeitungsstand, inkl. der Korrekturwünsche der Gebietskörperschaften. Dieser liegt den Ausschussmitgliedern zur Vorberatung vor und soll in der Sitzung der Verbandsversammlung am 22.11.2024 verabschiedet werden.

 


Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit empfiehlt der Verbandsversammlung, den aktuellen Bearbeitungsstand für das vorliegende Regionale Entwicklungskonzept (IREK), das in einem gemeinsamen Abstimmungsprozess mit der AG Wirtschaftliche Entwicklung erstellt worden ist, zu genehmigen.

 


Personelle Auswirkungen:

Sind im Haushalt eingeplant.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Sind im Haushalt eingeplant.

 


Anlage/n: 1 WIRD NACHGEREICHT, nachgereicht am 18.11.2024

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2024-067_IREK_Region Aachen_November 2024 (2136 KB)