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Sachlage: Als zentrales Wirtschaftsförderungsprogramm gilt die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) als Rückgrat der regionalen Strukturpolitik der Bundesrepublik. Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe ist seit über 50 Jahren das bundesweit wichtigste Instrument zur Unterstützung von strukturschwachen Regionen. In Nordrhein-Westfalen wird die Aufgabe über das RWP umgesetzt.
Über das RWP werden der Ausbau von wirtschaftsnaher Infrastruktur, der Energieinfrastruktur und der Tourismusinfrastruktur sowie sonstige Vorhaben zur Flankierung von Strukturproblemen gefördert, wenn sie:
beitragen. Aufgrund von hohen Förderquoten, einem vergleichsweise geringen formellen Aufwand sowie einer begrenzten Förderkonkurrenz gilt das RWP als attraktive Förderkulisse in der Region. Die grundsätzliche Förderquote beträgt 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Seit dem 01.01.2024 sehen die neuen Förderrichtlinien nach Absatz 1.4 und nach Nummer 3.4.1 des GRW-Koordinierungsrahmens ein integriertes und regional abgestimmtes Entwicklungskonzept (IREK) vor, das mindestens drei Kreise umfasst, um den Förderhöchstsatz von 90 Prozent zu erhalten.
Die Struktur des IREKs wird wie folgt aussehen:
Der beigefügte Entwurf des IREK ist der aktuelle Bearbeitungsstand, inkl. der Korrekturwünsche der Gebietskörperschaften. Dieser liegt den Ausschussmitgliedern zur Vorberatung vor und soll in der Sitzung der Verbandsversammlung am 22.11.2024 verabschiedet werden.
Beschlussempfehlung: Der Ausschuss für (eu)regionale Wirtschaft, Strukturentwicklung und Gesundheit empfiehlt der Verbandsversammlung, den aktuellen Bearbeitungsstand für das vorliegende Regionale Entwicklungskonzept (IREK), das in einem gemeinsamen Abstimmungsprozess mit der AG Wirtschaftliche Entwicklung erstellt worden ist, zu genehmigen.
Personelle Auswirkungen: Sind im Haushalt eingeplant.
Finanzielle Auswirkungen: Sind im Haushalt eingeplant.
Anlage/n: 1 – WIRD NACHGEREICHT, nachgereicht am 18.11.2024
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