Bürgerinformationssystem
Sachlage:
Fit für die Zukunft Das Förderprogramm Fit für die Zukunft (FFZ) unterstützt Betriebe und ihre Beschäftigten bei der Transformation hin zu klimaneutralem Wirtschaften. Durch den Kohleausstieg im Rheinischen Revier und dem Nördlichen Ruhrgebiet stehen Unternehmen vor der Herausforderung, Transformationsprozesse anzustoßen und zu gestalten. Produkte und Dienstleistungen müssen hinsichtlich ihrer Klima- und Umweltauswirkungen hinterfragt und neu ausgerichtet werden. Dies erfordert von Unternehmen und ihren Beschäftigten ein hohes Maß an Flexibilität und Veränderungsbereitschaft. Um betriebliche Potentiale besser auszuschöpfen und konkurrenzfähig zu bleiben, bietet das Land Nordrhein-Westfalen mit Fit für die Zukunft schnelle und unbürokratische Hilfe. Das Beratungsangebot setzt auf Teamarbeit und schließt immer die Beteiligung der Beschäftigten zur Erarbeitung von betriebsspezifischen Lösungen mit ein. Bei einer Förderung über das Programm Fit für die Zukunft muss mindestens eines der folgenden Themen bearbeitet werden:
Gebietskulisse sind das Rheinisches Revier und das Nördliche Ruhrgebiet. In der Region Aachen sind aufgrund der für die JTF-Förderung ausschlaggebenden Gebietskulisse ausschließlich Betriebe aus den Gebietskörperschaften Kreis Düren, Kreis Heinsberg sowie StädteRegion Aachen antragsberechtigt. Als Beratungsstellen für das Programm fungieren in der Region Aachen die Industrie- und Handelskammer, die Regionalagentur im Region Aachen Zweckverband und die Wirtschaftsförderungen der Stadt Aachen, des Kreises Düren sowie des Kreises Heinsberg.
Bildungsscheck NRW Die aktuelle Bewilligungsphase der Bildungsscheck-Beratungsstellen endet am 30.06.2024. Derzeit werden die Ratsuchenden von diesen regionalen Bildungsscheck-Beratungsstellen (in der gesamten Region Aachen 15 Beratungsstellen) hinsichtlich einer beruflichen Weiterbildung beraten und erhalten dort bei Erfüllen vorgegebener Kriterien ihren Bildungsscheck ausgehändigt. Dieser bezuschusst berufliche Weiterbildungen mit 50 Prozent der Kosten, max. jedoch 500 Euro pro Beratungsscheck. Am 07.05.2024 informierte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) die Regionalagenturen und Beratungsstellen darüber, dass es kein neues Interessenbekundungsverfahren für die Bildungsscheckberatung geben wird (siehe Anlage 1). Eine flächendeckende Vor-Ort-Beratung sei nicht mehr erforderlich. Das Land Nordrhein-Westfalen werde dem Schreiben nach aber weiterhin Menschen mit geringerem Einkommen und ohne Arbeitgeberunterstützung einen Anreiz und Unterstützung zu ihrer Kompetenzentwicklung geben, da der beruflichen Bildung eine zunehmend wichtige Bedeutung zukomme. Darüber, wie die Förderung und Antragstellung ab dem 01.07.2024 gestaltet sein wird, haben wir noch keine Kenntnis. Die Details der beabsichtigten künftigen Förderung würden laut MAGS derzeit erarbeitet.
Beschlussempfehlung: keine
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: 1
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||