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Vorlage - 2024/019  

 
 
Betreff: Änderungen im ESF-Programm ab 2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Arbeit, Bildungs- und Wissensregion Bearbeiter/-in: Cieminski, Ute
Beratungsfolge:
Ausschuss für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion Kenntnisnahme
21.02.2024 
SI/2024/122 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachlage:

Im Rahmen der Fachkräfteoffensive hat die Landesregierung den Europäischen Sozialfonds (ESF) in Nordrhein-Westfalen neu ausgerichtet und die Mittel ab 2024 stärker auf Programme zur Integration von Menschen in Ausbildung und Arbeit konzentriert. Diese Neuausrichtung hat der ESF-Begleitausschuss, der sich aus Vertreter*innen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, Sozialverbände, kommunalen Spitzenverbände, Fraktionen des Landtags, Bundesagentur für Arbeit, ESF-Verwaltungsbehörde, der Bezirksregierungen und Ressorts der Landesregierung zusammensetzt, am 28.11.2023 beschlossen.

 

Jeweils 40 Mio. Euro sollen in der laufenden ESF-Förderphase 2021-2027 ab 2024 in die Programme Übergangslotsen und Berufseinstiegsbegleitung fließen das heißt jährlich je Programm rund 10 Mio. Euro. Für die Berufseinstiegsbegleitung stehen im Landeshaushalt im Jahr 2024 weitere rund 16 Mio. Euro zur Verfügung.

Die Übergangslotsen nehmen Schüler*innen des Übergangssektors (an Berufskollegs und Berufsfachschulen) als Potenzial für die Fachkräftesicherung in den Blick und bieten individuelle, bedarfsorientierte und flankierende Unterstützung bei der Vermittlung vorrangig in eine berufliche Ausbildung. Die Berufseinstiegsbegleiterinnen unterstützen Schüler*innen ab der Vorabgangsklasse in Haupt- oder Förderschulen bei der Erlangung eines Schulabschlusses, bei der Ausbildungsplatzsuche und in den ersten Monaten der Ausbildung.

 

Seit 2023 fließen jährlich rund 17 Mio. Euro EU- und Landesmittel in das landesweite Programm Ausbildungswege NRW, mit dem unversorgte, ausbildungsinteressierte junge Menschen durch Coaches für eine duale Ausbildung gewonnen und bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz unterstützt werden sollen.

Folgende Programme wurden zum 31.12.2023 eingestellt:

 

  • Betrieblicher Bildungsscheck NRW (Förderung der betrieblichen Weiterbildung mit bis zu 50 Prozent der Kosten, max. 500 Euro). Der Bildungsscheck im individuellen Zugang kann weiterhin beantragt werden.
  • Perspektiven im Erwerbsleben/PiE (Unterstützungsangebot zur beruflichen Neuorientierung sowie in der Bewerbungsphase inkl. Fachberatung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (FBA))
  • Verbundausbildung (Unternehmen, die aufgrund ihrer Spezialisierung nicht alle Ausbildungsinhalte selbst vermitteln können, konnten mit der Verbundausbildung einen Zuschuss erhalten)
  • Potentialberatung (Beratungsangebot für KMU, um Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung langfristig zu sichern)
  • Transformationsberatung (Beratungsangebot für KMU, mit dem entlang des Themas Green Economy beteiligungsorientiert Stärken und Schwächen ermittelt, Kompetenzen der Beschäftigten weiterentwickelt sowie betriebsspezifische Lösungen erarbeitet werden konnten)

Zudem: rzung der Mittel für Einzelvorhaben

 

Die Fachberatung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (FBA) als Bestandteil des NRW-Förderprogramms PiE (oben unter Pkt. 2) wurde zum 31.12.2023 eingestellt, da dieses Beratungsangebot in den nächsten Jahren Eingang in das Regelangebot der Bundesagentur für Arbeit finden soll. Eine Aufstellung zu den Beratungsstellen, die es derzeit im Bereich Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in der Region Aachen gibt, ist der Anlage beigefügt.

Die Programme Potentialberatung und Transformationsberatung werden durch das JTF-geförderte Programm Fit für die Zukunft ersetzt. Dieses Beratungsangebot startet voraussichtlich im 1. Halbjahr 2024 ausschließlich in der JTF-Gebietskulisse (in der Region Aachen sind dies die Kreise Düren, Heinsberg sowie die StädteRegion Aachen) und bietet Unterstützung für Unternehmen und ihre Beschäftigten zur Vorbereitung auf die Herausforderungen im Zuge der Transformation und des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft.

 

Die zum 01.01.2024 geplanten Änderungen wurden den Leitungen der Regionalagenturen am 13.11.2023 durch das MAGS vertraulich angekündigt. Die Information der Öffentlichkeit sowie der Beratungsstellen erfolgte nach dem Beschluss des ESF-Begleitausschusses am 29.11.2023.

 

Die ESF-Förderrichtlinie 2021-2027 in der geänderten Fassung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 22.01.2024 finden Sie hier: https://www.mags.nrw/system/files/media/document/file/esf_foerderrichtlinie_2021-2027_inkl._anlagen.pdf

 


Beschlussempfehlung:

keine

 


Personelle Auswirkungen:

Sind im aktuellen Haushalt enthalten

 

Finanzielle Auswirkungen:

Sind im aktuellen Haushalt enthalten

 


Anlage/n: 1

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage 2024_019_ Anerkennungsberatung in der Region Aachen (209 KB)