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Sachlage: Zuständig für die konkret-personelle Zusammensetzung der Verbandsversammlung sind gem. § 5 (2) der Verbandssatzung die Verbandsmitglieder.
Bisheriges ordentliches Mitglied: Günter Weber Künftiges ordentliches Mitglied: Leo Wolter
Beschlussempfehlung: keine
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: keine
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