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Vorlage - 2023/055  

 
 
Betreff: Fortführung des Kompetenzzentrums Frau und Beruf ab dem 01.12.2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Arbeit, Bildungs- und Wissensregion Bearbeiter/-in: Cieminski, Ute
Beratungsfolge:
Ausschuss für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion Vorberatung
09.11.2023 
SI/2023/116 Ordentliche Sitzung des Ausschusses für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion ungeändert beschlossen   
Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband Entscheidung
01.12.2023 
SI/2023/115 Ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachlage:

Das Projekt Kompetenzzentrum Frau und Beruf der Region Aachen befindet sich aktuell in der kostenneutralen Verlängerung, die am 30.11.2023 endet (vgl. SV-Nr. 2022/062).

 

Gemäß dem Beschluss des Ausschusses für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion in der Sitzung vom 09.03.2023 und der ebenfalls einstimmigen Beschlussfassung in der Verbandsversammlung am 31.03.2023 (vgl. SV-Nr. 2023/015) hat die Verwaltung ein abgestimmtes Konzept für die Region Aachen mit den relevanten Arbeitsmarktakteur*innen entwickelt und auf Basis der Förderrichtlinie am 13.09.2023 einen Antrag zur Förderung der regionalen Projekte „Kompetenzzentrum Frau und Beruf“ beim MKJFGFI des Landes NRW eingereicht.

 

Wie im Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen beschrieben, trägt das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration (MKJFGFI) des Landes NRW dafür Sorge, dass die bestehenden Strukturen der Kompetenzzentren Frau und Beruf erhalten bleiben. Seit dem 1. September ist die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen Projekte „Kompetenzzentrum Frau und Beruf“, über die Website des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen abrufbar (Link: www.mkjfgfi.nrw/menue/gleichstellung/kompetenzzentren-frau-

und-beruf). Gefördert wird die Arbeit der Kompetenzzentren einschließlich der Durchführung von Mentoring-Programmen in den thematischen Bereichen:

  • Rekrutierung
  • Karriereentwicklung und förderung
  • Familien- und lebensphasenorientierte Unternehmensführung
  • Diversity-Management

Dabei kann die Bearbeitung des Themas Unternehmerinnentums umfassend unter Berücksichtigung der Bereiche Gndung, Unternehmensnachfolge und Unterstützung

junger Unternehmen mit weiblicher Leitung erfolgen. Die Entwicklung von neuen regionalen Diversity-Strategien sollen dazu beitragen, Mehrfach-Diskriminierungen von

Frauen im Erwerbsleben zu bekämpfen. Methodisch können bewährte Instrumente

bzw. Methoden zur Aufschließung von kleinen und mittleren Unternehmen weiter genutzt werden. Hinzu kommt die Ausweitung von Mentoring-Angeboten in einer neuen,

breiteren Auslegung.

Formal handelt es sich bei der aktuellen Fördergrundlage um eine Richtlinie des Landes. Die letzte mehrjährige Projektförderung der Kompetenzzentren Frau und Beruf

erfolgte in den Jahren 2018 bis 2022 auf der Grundlage der damals geltenden EFRE-

Rahmenrichtlinie, die besondere Vorgaben der EU enthielt.

rderanträge konnten bis zum 30. September 2023 gestellt werden. Dafür ermöglichte die Landesregierung die Nutzung des Online-Tools „foerderplan.web“. Die

Bescheide sollen von den örtlich zuständigen Bezirksregierungen rechtzeitig vor Beginn der neuen Förderlaufzeit erteilt werden, damit die weiterentwickelten Angebote der Kompetenzzentren Frau und Beruf friktionslos zur Verfügung stehen können.

Die neue Förderphase der Kompetenzzentren Frau und Beruf umfasst einen vierjährigen Förderzeitraum vom 01.12.2023 bis zum 30.11.2027. Die Landesregierung hat die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass alle 16 Arbeitsmarktregionen auf längere Sicht von der Arbeit der Kompetenzzentren profitieren können. Darüber hinaus wird sie für den notwendigen Austausch und die Koordinierung der Projekte in der neuen Laufzeit Sorge tragen. Auf Basis des geplanten Fachcontrollings sind regelmäßige Berichte der Landesregierung an den Landtag über die weitere Entwicklung vorgesehen.

Die neue Richtlinie weist im Vergleich zur aktuellen Förderperiode folgende Unterschiede auf:

- Personalausgaben

In der aktuellen Förderperiode (bis Nov. 2023) sind die Arbeitgeberbruttokosten zuwendungsfähig, zzgl. einer 10 %igen Overheadpauschale.

In der neuen Förderphase sind die Personalausgaben in Personalpauschalen eingruppiert. Diese entsprechen nicht dem realen Arbeitgeberbrutto. Zudem entfällt die 10%-ige Overheadpauschale. Folgenden Personalpauschalen liegen lt. Richtlinie vor:

  • r die Projektleitung sind die zuwendungsfähigen Ausgaben auf maximal 89.280 EUR jährlich und ein Vollzeitäquivalent beschränkt
  • r wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die zuwendungsfähigen

Ausgaben insgesamt auf maximal 69.840 EUR pro Vollzeitäquivalent und Jahr beschränkt

  • r im Projekt tätige Fachkräfte sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben auf maximal 52.800 EUR pro Vollzeitäquivalent und Jahr beschränkt.

 

- Sachausgaben

Bisher lag keine Bemessungsgrenze für die Sachausgaben vor. In der neuen Richtlinie beläuft sich der jährliche Höchstbetrag auf 20 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben

 


Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Ausschuss für (eu)regionale Arbeit, Fachkräftesicherung, Bildungs- und Wissensregion empfiehlt der Verbandsversammlung, unter Berücksichtigung des vorliegenden Antrages, der Fortführung des Kompetenzzentrums Frau und Beruf zuzustimmen.

 

Die Verbandsversammlung stimmt der Fortführung des Kompetenzzentrums Frau und Beruf, unter Berücksichtigung des vorliegenden Antrages, zu.

 


Personelle Auswirkungen:

Die Finanzierung ist im Haushalt sichergestellt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Förderung erfolgt in Form der Anteilfinanzierung. Der Region Aachen Zweckverband bringt einen Eigenanteil von 10 % ein. Bei Gesamtkosten von 940.392,00 € und vier Jahren Projektlaufzeit ergibt sich ein Eigenanteil von insgesamt 94.039,20 € (2023: 1.940,40 Euro, 2024: 23.884,80 Euro, 2025: 23.384,80 Euro, 2026: 23.384,60, 2027: 21.444,40 Euro).

Die Finanzierung ist in den Haushalten 2023, 2024 ff. sichergestellt.

 


Anlage/n: 2

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zu Vorlage 2023-055_ Antrag_Fortführung Kompetenzzentrum Frau und Beruf (653 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 zur Vorlage 2023-055_Fortführung_Kompetenzzentrum Fraund Beruf_Meilensteinplanung Aachen_2023-2027 (412 KB)