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Sachlage: Die Resolution ist als Anlage beigefügt. Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist die Region Aachen überwiegend als RWP-Fördergebietskulisse (Regionales Wirtschaftsförderprogramm) ausgewiesen. Für öffentliche Antragsteller in der Region Aachen ist die Förderung von Infrastruktur vor allem angesichts der Verkürzung des Transformationszeitraums bis 2030 von zentraler Bedeutung, da die Infrastrukturmaßnahmen notwendige Grundlage für einen erfolgreichen Transformationsprozess hin zu einer wirtschaftlich prosperierenden und klimaneutralen Region Aachen sind.
Die RWP-Förderrichtlinie verhält sich jedoch gegenüber der Rahmenrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen subsidiär. Deshalb soll eine Förderung im Bereich Infrastruktur und Tourismus im Fördergebiet vorrangig mit Mitteln aus den Strukturstärkungsfonds erfolgen. Erst wenn hieraus keine Förderung möglich ist, greift die RWP-Förderung. Dabei ist zu bedenken, dass RWP-Mittel zur Stärkung ohnehin strukturschwacher Regionen wie bspw. der Region Aachen angelegt sind. Die Gelder aus dem JTF-Fond sollen aber die zusätzlichen (!) Lasten der Kohleregionen durch die angestrebte Energiewende abfedern. Zudem zeigt die Erfahrung, dass sich die Antragsverfahren innerhalb der Strukturstärkungsförderung als langwierig gestalten. Mit diesen finanziellen und zeitlichen Einschränkungen im geplanten RWP-Antragsverfahren wird die angestrebte erfolgreiche, aber zeitlich sehr herausfordernde Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft im Rheinischen Revier und der Region Aachen bis 2030 konterkariert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht.
Beschlussempfehlung: Die Verbandsversammlung beschließt die Resolution der Region Aachen zur RWP-Infrastrukturförderung und bittet die Geschäftsstelle, sie an die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zu versenden.
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: 1
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