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Sachlage: Gemäß § 6 (2) der Satzung ist die Verbandsversammlung zuständig für den Beschluss der Haushaltssatzung.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird hiermit eingebracht. Der vorgelegte Entwurf wird in der Sitzung erläutert.
Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2024 und 2025 ist für die Verbandsversammlung am 01.12.2023 vorgesehen. Im Vorfeld dieser Sitzung werden die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne in den zuständigen Ausschüssen vorbesprochen.
Beschlussempfehlung: keine
Personelle Auswirkungen: siehe Haushaltssatzung
Finanzielle Auswirkungen: siehe Haushaltssatzung
Anlage/n: 1
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