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Sachlage: Das Bundesgesundheitsministerium hat 2022 eine Expertenkommission eingerichtet, um Reformen in der Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung vorzubereiten. Sollten die von der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ vorgelegten Empfehlungen umgesetzt werden, hätte die Bundesreform erhebliche Auswirkungen auf die stationäre Versorgung in der Region Aachen. Vor allem die Definition von Krankenhausversorgungsstufen (Level) und Leistungsgruppen würde zur Folge haben, dass in Zukunft viele Krankenhäuser in der Region medizinische Leistungen wie Geburtshilfe, die Behandlungen von Herzinfarkten und Schlaganfällen nicht mehr durchführen könnten, entsprechende Abteilungen schließen und massive finanzielle Einbußen hinnehmen müssten. Klinikschließungen wären unvermeidbar. Der Vorschlag sieht vor, dass es künftig nur noch drei Kategorien von Krankenhäusern geben solle: Häuser mit wohnortnaher Grundversorgung, Regel- und Schwerpunktversorgung oder Maximalversorgung. Aktuell übernehmen in der Region Aachen folgende Krankenhäuser die stationäre medizinische Versorgung:
Stadt Aachen
StädteRegion
Kreis Heinsberg
Kreis Euskirchen
Kreis Düren
Das Krankenhaus in Linnich wurde im März geschlossen.
Befürchtet wird, dass der überwiegende Teil der Krankenhäuser in der Region nur in das Level 1 Grundversorgung eingruppiert würde. Eine von der deutschen Krankenhausgesellschaft beauftragte Auswirkungsanalyse zu den Vorschlägen der Regierungskommission kommt zu dem Ergebnis, dass von 358 Krankenhausstandorten in NRW nur 14 das Level 2 und weitere 22 das Level 3 erreichen. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat sich Anfang des Jahres darauf verständigt, die geplante Krankenhausreform gemeinsam anzugehen. Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat großes Interesse, dass ihre Reformansätze zur Stärkung der Krankenhauslandschaft in NRW bei der Umsetzung der Bundesreform aufgegriffen und fortgesetzt werden.
In einem dreijährigen Prozess hat das Land NRW gemeinsam mit Akteuren des Gesundheitswesens (Krankenhausgesellschaft NRW, Ärztekammern, Krankenkassen, Pflege) die Rahmenvorgaben für einen reformierten Krankenhausplan erarbeitet, verabschiedet und im April 2022 veröffentlicht. Auf der Grundlage des am 18.03.2021 in Kraft getretenen Dritten Gesetztes zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen läuft seit November 2022 die sechsmonatige Verhandlungsphase zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen, während der regionale Versorgungskonzepte entwickelt werden, in denen konkret festgelegt wird, welches Krankenhaus welches Leistungsspektrum anbietet. Diese regionalen Versorgungskonzepte sind die praktische Umsetzung der Rahmenvorgaben. Die Krankenhausplanung soll nicht mehr anhand von Betten, sondern stärker qualitätsorientiert und transparent erfolgen. Neue Leistungsgruppen (ca. 64) sind Ausgangspunkt für eine mögliche Weiterentwicklung im Bund. In seiner Plenarsitzung am 29.03.2023 hat der Landtag NRW bekräftigt, dass die Krankenhausplanung originäre Aufgabe der Länder als Teil der Daseinsvorsorge sei und die Landesregierung aufgefordert, das Verfahren zur Umsetzung der Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen wie geplant fortzusetzen und auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass Landes- und Bundesreform ineinandergreifen.
Der Zeitplan des Bundesgesundministeriums sieht vor, dass bis Mitte Juli Eckpunkte vorgelegt werden, die vom BMG anschließend über die sitzungsfreie Zeit zu einem im Bundesrat zustimmungsfähigen Gesetzesentwurf ausformuliert werden, den das Bundeskabinett im September beschließt. Das parlamentarische Verfahren soll möglichst im Dezember abgeschlossen werden, damit das Gesetz zum 01. Januar 2024 in Kraft treten kann.
Die konkreten Auswirkungen auf die Krankenhausversorgung in unserer Region können erst mit der Vorlage des Eckpunktepapiers im Juli abschließend bewertet werden. Claudia Moll, MdB und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, wird in der Sitzung – digital zugeschaltet – berichten. In Vertretung für das MAGS wird Frau Birgit Szymczak, Leiterin der Stabsstelle Krankenhausplanung, für die Berichterstattung zur Verfügung stehen.
Beschlussempfehlung: keine
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: keine
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