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Sachlage: Mit Datum vom 15.03.2023 hat die Geschäftsführung der Region Aachen den Entwurf des Jahresabschlusses 2022 gem. § 95 Abs. 3 Satz 1 GO i.V.m. § 18 Abs. 1 GkG aufgestellt und dem Verbandsvorsteher zur Bestätigung vorgelegt. Die Bestätigung des Verbandsvorstehers erfolgte mit Datum vom 16.03.2023.
Gemäß § 13 der Satzung bedient sich die Region Aachen zu Durchführung seiner Prüfaufgaben eines Mitgliedes der örtlichen Rechnungsprüfung oder eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers. Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung vom 26.02.2016 beschlossen, das Rechnungsprüfungsamt der StädteRegion Aachen mit der Durchführung der Prüfung der Jahresabschlüsse zu beauftragen.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2022 weist einen Jahresüberschuss i.H.v. 64.510,83 Euro aus. Es wird vorgeschlagen – nach Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2022 - den Jahresüberschuss gem. § 19a GkG der Ausgleichsrücklage i.H.v. 21.503,61 Euro zuzuführen und den Differenzbetrag gem. § 19a GkG i.H.v. 43.007,22 Euro der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Beschlussempfehlung: Die Verbandsversammlung nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2022 zur Kenntnis und verweist ihn zur Prüfung an das Rechnungsprüfungsamt der StädteRegion Aachen.
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: Wie im Haushalt eingeplant.
Anlage/n: 1
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