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Sachlage: Zuständig für die konkret-personelle Zusammensetzung der Verbandsversammlung sind gem. § 5 (2) der Verbandssatzung die Verbandsmitglieder.
Bisheriges ordentliches Mitglied: Janosch Pietrzyk
Bisheriges ordentliches Mitglied: Ulla Thönnissen Künftiges ordentliches Mitglied: N.N. (wird in Sitzung bekannt gegeben und als Tischvorlage ausgehändigt)
Beschlussempfehlung: keine
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: 2
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