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Sachlage: Das Kulturministerium NRW hat im September 2022 im Rahmen des RKP - Regionales Kultur Programm NRW verbindliche Vorgaben für Jurysitzungen festgelegt (siehe Anlage).
In den zehn Kulturregionen beraten Jurys über die eingereichten Förderanträge und sprechen ihre Förderempfehlungen aus. In den letzten Jahren ist die Bedeutung von Jurys in der Förderpraxis immer größer geworden. Im Kulturgesetzbuch des Landes Nordrhein-Westfalen, das am 01.12.2021 in Kraft getreten ist, ist die Arbeit von Jurys ein zentrales Thema. Demzufolge wird auf die Zusammensetzung und Arbeitsweise von Jurys ein größeres Augenmerk gelegt. Vor dem Hintergrund der unterschiedlich aufgestellten Jurys – hinsichtlich ihrer Größe und der Hintergründe der Jurymitglieder – wird es kein komplett einheitliches Verfahren für alle RKP-Jurys geben können. Um eine möglichst große Vereinheitlichung der Vorgaben zu erreichen, wurden in dem Dokument sieben Eckpunkte für die RKP-Juryarbeit festgelegt. Diese verbindlichen Vorgaben sind von allen Jurymitgliedern einzuhalten.
Einer dieser Eckpunkte betrifft die Rotation: 4. Rotation / Zusammensetzung Jurymitglieder wechseln alle 3 bis 5 Jahre (es sei denn, sie sind qua Amt Jurymitglied).
In der Region Aachen wurde die Rotation der RKP-Jury-Mitglieder von Beginn (2015) an durchgeführt mit jeweils dreijährigen persönlichen Berufungen. Die Geschäftsstelle schlägt vor, die Rotation auf fünf Jahre festzusetzen, um eine gewisse Kontinuität der Arbeit des Gremiums zu gewährleisten. Es sollte dennoch allen Mitgliedern freigestellt bleiben, ihr Mitwirken auf drei Jahre zu begrenzen, falls sie dies wünschen.
Beschlussempfehlung: Die Verbandsversammlung beschließt, die Rotation der Besetzung des Kulturfachlichen Beratungsgremiums („RKP-JURY“) auf fünf Jahre festzulegen. Es steht den Jury-Mitgliedern jedoch frei, auf eigenen Wunsch ihre Tätigkeit nach drei Jahren zu beenden.
Personelle Auswirkungen: Anteilige Personal- und Sachkosten
Finanzielle Auswirkungen: Finanzierung im aktuellen Haushalt der Region Aachen sichergestellt.
Anlage/n: 1
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