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Sachlage: Die seit Beginn der Gründung der Region Aachen vorliegende Geschäftsordnung soll neben redaktionellen Neuformulierungen und gewonnener Erkenntnisse der letzten Jahre geändert werden. Dazu gehört u.a., dass der Institutionsname „Region Aachen Zweckverband bzw. Zweckverband Region Aachen“ künftig in Wort und Schrift „Region Aachen“ lauten soll, um eine Vereinheitlichung der Institutionsbezeichnung sowohl intern als auch extern zu erlangen. Des Weiteren soll aus administrativen Gründen die Wertgrenze für den Abschluss von sonstigen Verträgen und die Eingehung sonstiger Verbindlichkeiten, die der vorherigen Zustimmung der Verbandsversammlung bedürfen (vgl. § 15, 3b.) von 10.000 Euro auf 30.000 Euro angehoben werden, soweit es sich bei diesen nicht um (Re-)Finanzierungen aus bereits aus der Verbandsversammlung beschlossenen und genehmigten EU-, Bundes- oder Landesmitteln handelt. Hierzu liegt eine Stellungnahme des Verbandsvorstehers vor, die als Anlage beigefügt ist. Der Paragraph 20 – Funktionsbezeichnungen – wurde gänzlich gestrichen, da die vorliegende Geschäftsordnung gegendert wurde.
In den beigefügten Anlagen ist ebenfalls eine Synopse enthalten, welche die Änderungen der Geschäftsordnung im Einzelnen kenntlich macht, sowie eine Reinschrift der geänderten Geschäftsordnung.
Beschlussempfehlung: Die Verbandsversammlung genehmigt die geänderte, in der Anlage zu dieser Vorlage beigefügte, Geschäftsordnung der Region Aachen.
Personelle Auswirkungen: Anteilige Personal- und Sachkosten
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: 3
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