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Vorlage - 2022/076  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Standardvorlage
Federführend:Region Aachen Bearbeiter/-in: Zierstedt, Björn
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband Entscheidung
02.12.2022 
SI/2022/106 Ordentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Region Aachen Zweckverband ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachlage:

Mit Datum vom 30.05.2022 hat die Geschäftsführung des Region Aachen Zweckverband den Entwurf des Jahresabschlusses 2021 gem. § 95 GO NRW i.V.m. § 18 Abs. 1 GkG aufgestellt und dem Verbandsvorsteher zur Bestätigung vorgelegt. Die Bestätigung des Verbandsvorstehers erfolgte mit Datum vom 31.05.2022. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde in der Sitzung der Verbandsversammlung vom 10.06.2022 eingebracht und von dieser zur Kenntnis genommen.

 

Gem. § 13 der Satzung des Region Aachen Zweckverband bedient sich dieser zur Durchführung seiner Prüfaufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung eines Mitgliedes oder eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers. Die Zweckverbandsversammlung hat in der Sitzung vom 26.02.2016 beschlossen, das Rechnungsprüfungsamt der StädteRegion Aachen mit der Durchführung der Prüfung zu beauftragen. Entsprechend §§ 101 Abs. 1 GO NRW und § 18 Abs. 1 GkG obliegt somit der örtlichen Rechnungsprüfung der StädteRegion Aachen die Prüfung des Jahresabschlusses 2021.

Der von der örtlichen Rechnungsprüfung erstellte Bericht vom 10.11.2022 über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Region Aachen Zweckverband zum 31.12.2021 wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Prüfbericht ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt.

 


Beschlussempfehlung:

Die Verbandsversammlung trifft folgende Entscheidungen:

Sie stellt gemäß § 96 GO NRW i. V. m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 18 GkG den Jahresabschluss zum 31.12.2021 in der Fassung des Prüfberichtes vom 10.11.2022 fest. Sie beschließt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 19a GkG, dass der Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 38.503,93 gem. § 19a GkG der Ausgleichsrücklage mit einem Betrag von 12.834,65 € zuzuführen ist. Der Differenzbetrag des Jahresüberschusses i.H.v. 25.669,31 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Sie erteilt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 5 GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW i.V.m. § 18 GkG dem Verbandsvorsteher die vorbehaltlose Entlastung.

 


Personelle Auswirkungen:

Anteilige Personal- und Sachkosten

 

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für die Rechnungsprüfung sind im Haushalt eingeplant.

 


Anlage/n: 1

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage 2022-076_Bericht 2021 elektronische Kopie komplett mit Anlagen (850 KB)