Bürgerinformationssystem
Sachlage: a) Umbesetzungen in der Verbandsversammlung Zuständig für die konkret-personelle Zusammensetzung der Verbandsversammlung sind gem. § 5 (2) der Verbandssatzung die Verbandsmitglieder.
Das Verbandsmitglied Kreis Düren hat mit Schreiben vom 08.07.2022 (s. Anlage 1) der Geschäftsstelle mitgeteilt, dass folgende Umbesetzung erfolgen soll:
Künftiges ordentliches Mitglied: Ayse Kaplakarslan
Das Verbandsmitglied Kreis Euskirchen hat mit Schreiben vom 11.10.2022 (s. Anlage 2) der Geschäftsstelle mitgeteilt, dass folgende Umbesetzung erfolgen soll:
Künftiges ordentliches Mitglied: Gerhard Mayer
Künftiges stellvertretendes Mitglied: Daniel Lüdke
Das Verbandsmitglied Kreis Heinsberg hat mit Schreiben vom 15.06.2022 (s. Anlage 3) der Geschäftsstelle mitgeteilt, dass folgende Umbesetzung erfolgen soll:
Künftiges ordentliches Mitglied: Sofia Tillmanns
Das Verbandsmitglied Stadt Aachen hat mit Mail vom 10.11.2022 der Geschäftsstelle mitgeteilt, dass folgende Umbesetzung erfolgen soll (s. Anlage 4 – Umbesetzungsantrag SPD):
Künftiges ordentliches Mitglied: Renate Wallraff
b) Entsendung in den Vorstand und in die Versammlung des EVTZ EMR Gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung entsendet die Verbandsversammlung aus ihrer Mitte die Mitglieder in überregionale Gremien. Entsprechend Artikel 13 der Satzung des EMR EVTZ setzt sich der Vorstand aus zwei Vertreter*innen aus den Reihen der Mitglieder für jede der fünf Partnerregionen zusammen. Dazu ist für den Region Aachen Zweckverband in der EMR-EVTZ-Satzung festgehalten: - Der oder die Präsident/in des Zweckverbandes - Ein Mitglied der Verbandsversammlung.
Herr Dr. Thomas Wilk wird als neuer Verbandspräsident somit anstelle von Frau Gisela Walsken in den Vorstand des EVTZ EMR entsandt und nimmt ebenfalls den Sitz in der Versammlung des EVTZ EMR wahr.
Beschlussempfehlung: keine
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: 4
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