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Sachlage: Die Europäische Kommission hat am 9. Dezember 2015 das von den Programmpartnern erarbeitete Kooperationsprogramm „INTERREG V-A Euregio Maas-Rhein“ genehmigt. Zur Operationalisierung des Kooperationsprogramms muss zwischen den Programmpartnern eine sog. Partnerschaftsvereinbarung geschlossen werden. In der Partnerschaftsvereinbarung werden u.a. die Benennung der Verwaltungs- und Kontrollbehörden sowie zuständiger Gremien aufgeführt sowie Verfahrensregeln und Kriterien, die für eine erfolgreiche Programmumsetzung notwendig sind. Die als Anlage beigefügte Partnerschaftsvereinbarung wurde zwischen den 13 Programmpartnern gemeinsam erarbeitet. Der Region Aachen - Zweckverband war in diesen Prozess von Beginn an aktiv eingebunden. Am 28. Juni 2016 findet die Sitzung des INTERREG-Begleitausschusses der Euregio Maas-Rhein statt. An diesem Tag soll die Partnerschaftsvereinbarung genehmigt werden. Für die Genehmigung bedarf es der Unterzeichnung aller 13 Programmpartner.
Beschlussempfehlung: Die Zweckverbandsversammlung stimmt der Partnerschaftsvereinbarung bezüglich der Verwaltung, der Finanzierung und der Durchführung des grenzüberschreitenden Kooperationsprogramms INTERREG V-A Euregio Maas-Rhein zu.
Personelle Auswirkungen: Keine
Finanzielle Auswirkungen: Keine
Anlage/n: Eine Anlage
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