Bürgerinformationssystem
Sachlage:
Die Möglichkeit in Teilzeit eine betriebliche Ausbildung zu absolvieren, ist vor allem für Alleinerziehende und Arbeitssuchende mit Familienpflichten eine wichtige Chance einen qualifizierten Berufsabschluss zu bekommen und sich beruflich weiterzuentwickeln. Für die Unternehmen ist die Teilzeitberufsentwicklung eine Möglichkeit Personalressourcen zu nutzen und dem bevorstehenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. „Teilzeitberufsausbildung - Einstieg begleiten – Perspektiven eröffnen TEP“ richtet sich an Personen, die eine berufliche Erstausbildung in Teilzeit aufnehmen möchten und in Haushaltsgemeinschaft mit Kindern unter 14 Jahren oder pflegebedürftigen Angehörigen leben. Im Rahmen des Programmes erhalten die Teilnehmer/innen Unterstützung in zwei Phasen. In der ersten Phase (Vorbereitungsphase) werden durch gezielte Maßnahmen Lernkompetenzen, eine Stärkung der Selbst- und Fremdeinschätzung sowie Betriebspraktika verbessert bzw. durchgeführt. Weiter erhalten die Teilnehmer/innen Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und betrieblicher Ausbildung sowie bei der Ausbildungsplatzsuche in Teilzeit. In der zweiten Phase (Begleitphase) steht die Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses im Fokus. Die Beratungsstelle ist Kontaktstelle zwischen den Teilzeitauszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb, der Berufsschule und der zuständigen Kammer. Die Förderhöhe beträgt pro Teilnehmendem und Monat pauschal 300 Euro für eine Vorlaufphase von max. 6 Monaten und bei einem Übergang in eine betriebliche Ausbildung in Teilzeit wird diese Förderung maximal für eine achtmonatige Begleitphase nach Beginn der betrieblichen Ausbildung verlängert. Pro Teilnehmendem und Monat werden darüber hinaus pauschal 130 Euro für Kinderbetreuung über die gesamte Vorlauf- und Begleitphase gefördert.
Kontingente für die Region Aachen Das Kontingent für die Region Aachen beträgt 50 Plätze (10 Plätze je Kreis und kreisfreier Stadt).
Stellungnahme der Verwaltung: In der Region Aachen haben folgende Träger ihr Interesse an der Durchführung des Programms TEP bekundet:
Stadt und Städteregion Aachen (20 Plätze)
- Sozialwerk Aachener Christen im Verbund mit Verein für allgemeine und berufliche Weiterbildung e.V.
Kreis Düren (10 Plätze)
- low-tec gGmbH – Kreis Düren - Fortbildungsakademie der Wirtschaft gGmbH FAW Aachen, Außenstelle Düren Kreis Euskirchen (10 Plätze) - DEKRA Akademie GmbH – Kreis Euskirchen - Bildungszentrum Euskirchen Kreis Heinsberg (10 Plätze) - Fortbildungsakademie der Wirtschaft gGmbH FAW Aachen, Außenstelle Geilenkirchen - TBZ Meuser GmbH & Co KG, Erkelenz
Die Regionalagentur Aachen hat aktiv Träger in der gesamten Region Aachen zur Teilnahme an der Förderphase 2016 bis 2020, dem 8. bis 12. Durchlauf von TEP, aufgefordert. Im Unterschied zum vorigen Durchlauf, sind erfreulicherweise zwei Interessensbekundungen von Trägern aus dem Kreis Heinsberg eingereicht worden. Damit werden die zehn Plätze, die bisher von der StädteRegion Aachen und dem Kreis Düren übernommen wurden, plangemäß im Kreis Heinsberg genutzt werden.
Interessensbekundungen Stadt Aachen und StädteRegion Aachen: - Sozialwerk Aachener Christen im Verbund mit Verein für allgemeine und berufliche Weiterbildung e.V.
In der Städteregion Aachen führen seit vier Jahren das Sozialwerk Aachener Christen e.V. und der VABW e.V. in Alsdorf in Kooperation die Maßnahmen im Programm TEP durch. 20 Plätze für die Zielpersonen sind für den ehemaligen Kreis Aachen und die Stadt Aachen beantragt. Im aktuell durchlaufenden Durchgang TEP 7 sind bereits 18 Teilnehmende in Teilzeitberufsausbildung vermittelt worden, drei weitere absolvieren ein Praktikum mit einer konkreten Aussicht auf die Übernahme in eine Ausbildung. Die Zusammenarbeit mit diesem Trägerverbund war bisher sehr erfolgreich und sollte fortgeführt werden.
Interessensbekundungen für den Kreis Düren: - low-tec gGmbH – Kreis Düren - Fortbildungsakademie der Wirtschaft gGmbH FAW Aachen, Außenstelle Düren Für den Kreis Düren liegt eine Interessensbekundung über 10 Plätze der low-tec gGmbH vor, die bereits seit 2011 die Maßnahme TEP durchführt. Bezogen auf die bisherigen 65 Maßnahmeplätze, die low-tec von 2011 bis jetzt zur Verfügung standen, konnte eine Vermittlungsquote in Ausbildung von 65% erreicht werden. Der Träger führt regelmäßig zusätzliche Projekte für die Zielgruppe der Alleinerziehenden durch und besitzt damit eine hohe Zielgruppenkompetenz. Es wird vorgeschlagen, die sehr erfolgreiche Zusammenarbeit fortzuführen.
Interessensbekundung für den Kreis Euskirchen: - DEKRA Akademie GmbH - Kreis Euskirchen Bildungszentrum Euskirchen (BZE)
Im Kreis Euskirchen hat es seit dem Maßnahmejahr 2013/2014 jährlich einen Trägerwechsel gegeben. Mit der DEKRA Akademie GmbH liegt die Interessensbekundung eines erfahrenen und gut vernetzten Trägers für den Kreis Euskirchen vor, der seit Mai 2015 erstmalig das Programm TEP durchführt. Um die Festigung des Programms TEP zu fördern, sollte die Kontinuität des Ansprechpartners gewährleistet sein. Deshalb wird vorgeschlagen, dem Träger DEKRA Akademie GmbH für den Kreis Euskirchen eine regionale Empfehlung auszusprechen.
Interessensbekundungen für den Kreis Heinsberg: - Fortbildungsakademie der Wirtschaft gGmbH FAW Aachen, Außenstelle Geilenkirchen - TBZ Meuser GmbH & Co KG, Erkelenz Nach Prüfung der Konzepte der beiden Träger aus dem Kreis Heinsberg, schlagen wir vor dem Träger TBZ Meuser GmbH & Co KG in Erkelenz die regionale Empfehlung auszusprechen. Dieser Träger hat schon mehrere Projekte für das Jobcenter Heinsberg durchgeführt, in denen die Zielgruppe vertreten war. Das Kurzkonzept überzeugt mit neuen Ansätzen zur Akquise von Ausbildungsplätzen und einem Maßnahmenkatalog, der die besonderen Bedürfnisse der Zielgruppe berücksichtigt.
Aufgrund der neu angelaufenen ESF-Förderphase erfolgte der Aufruf zur Interessensbekundung für das Projekt TEP sehr kurzfristig. Der Stichtag für eine fristgerechte Einreichung der Konzepte der Träger bei der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.) war ursprünglich Montag, der 14. September 2015. Auf Antrag wurde vom MAIS einer Fristverlängerung bis zum 22.September 2015 stattgegeben. Damit musste das Interessensbekundungsverfahren, vom Aufruf an die regionalen Träger, über die Erstellung und Einreichung der Trägerkonzepte, bis zur Aussprache der regionalen Empfehlung trotzdem in einem knapp gehaltenen Zeitfenster erfolgen. Eine Dringlichkeitsentscheidung zur Aussprache einer regionalen Empfehlung wurde dadurch notwendig.
Beschlussempfehlung:
Dringlichkeitsentscheidung
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n:
TEP-Interessenbekundung Düren FAW
TEP-Interessenbekundung Düren Low-Tec
TEP-Interessenbekundung Euskirchen BZE
TEP-Interessenbekundung Euskirchen Dekra
TEP-Interessenbekundung Geilenkirchen FAW
TEP-Interessenbekundung Heinsberg TBZ Meuser
TEP-Interessenbekundung Städteregion Aachen SAC & VABW
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