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Sachlage: Frau Stollenwerk (Kommunale Koordinierungsstelle Übergang Schule-Beruf im Kreis Düren) stellt den Ausschussmitgliedern in der Sitzung vor, mit welchen gezielten Angeboten die Kommunalen Koordinierungen den Übergang Schule-Beruf nach den coronabedingten Einschränkungen gestalten, worin aktuelle Herausforderungen bestehen und wie sie diesen begegnen.
Das Land NRW hat es sich zur Aufgabe gemacht, allen Schülerinnen und Schülern bei der Entscheidung, welchen Beruf sie später ausüben möchten, zu helfen. Hierzu wurde ein Programm ins Leben gerufen, das alle Akteure aus dem Bereich der Berufs- und Studienorientierung an einen Tisch holen und einen gemeinsamen Fahrplan erarbeiten soll. Das Programm heißt „Kein Abschluss ohne Anschluss“ und wurde 2016/2017 flächendeckend in NRW eingeführt. Schulen, Verwaltungen, Politik, Wirtschaft, Kammern, die Agentur für Arbeit und die Job-Center/job-com werden aufgefordert, Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsmarkt gemeinsam abzustimmen, zu koordinieren und zu steuern. Dazu wurden vier Handlungsfelder eingeführt:
1. Berufs- und Studienorientierung 2. Übergang Schule-Beruf 3. Attraktivitätssteigerung der dualen Ausbildung 4. Um diesen Prozess zu lenken wurden Kommunale Koordinierungsstellen in allen Kommunen in NRW eingerichtet. Zu den aktuellen Herausforderungen in der Arbeit gehören: die Umstellungen von G8 auf G9, Corona und die Reduzierung der Praxisangebote, Flutkatastrophe und Zuwanderung und die Auswirkungen auf die Schulorganisation, die ausgedünnte Trägerlandschaft in den Flächenkreisen, Erreichbarkeit der Schüler*innen, Digitalisierung, etc. Aufgrund der gravierenden externen Einflüsse in den letzten Jahren wurden Instrumente aktualisiert und ausgebaut, z.B. die Übergangsbegleitung, neue Instrumente wie beispielsweise die Verantwortungskette und digitale Angebote werden eingeführt. Die für das Jahr 2023 geplante Einführung der Verantwortungskette setzt ein gemeinsames und abgestimmtes Handeln aller Akteure aus der beruflichen Orientierung in den jeweiligen Regionen voraus und hat die Zielgruppe der Schulabgänger*innen im Blick.
Beschlussempfehlung: keine
Personelle Auswirkungen: Anteilige Personal- und Sachkosten.
Finanzielle Auswirkungen: Finanzierung im aktuellen Haushalt sichergestellt.
Anlage/n: keine
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