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Sachlage: Mit Verfügung vom 02. Juni 2016 hat die Bezirksregierung Köln –Kommunalaufsicht- der Geschäftsstelle mitgeteilt, dass unter Beachtung der § 8 Abs. 1 GkG NRW i.V.m. § 60 GO NRW die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung nicht möglich war. Insbesondere führt die Kommunalaufsicht aus, dass die Einberufung einer Sondersitzung der Zweckverbandsversammlung jederzeit möglich gewesen wäre und besondere Gründe der Dringlichkeit dadurch nicht gefährdet gewesen wären. Mit Datum vom 22.02.2016 hat die Geschäftsführung des Region Aachen - Zweckverband den Entwurf des Jahresabschlusses 2014 gem. § 95 Abs. 3 Satz 1 GO i.V.m. § 18 Abs. 1 GkG aufgestellt und dem Verbandsvorsteher zur Bestätigung vorgelegt. Die Bestätigung des Verbandsvorstehers erfolgte ebenfalls mit Datum vom 22.02.2016. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde in der Sitzung der Zweckverbandsversammlung vom 26.02.2016 eingebracht und von dieser zur Kenntnis genommen. Gem. § 13 der Satzung des Region Aachen - Zweckverband bedient sich dieser zur Durchführung seiner Prüfaufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung eines Mitgliedes oder eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers. Die Zweckverbandsversammlung hat in der Sitzung vom 26.02.2016 beschlossen, das Rechnungsprüfungsamt der StädteRegion Aachen mit der Durchführung der Prüfung zu beauftragen. Entsprechend §§ 101 Abs. 1 und 8 GO und § 18 Abs. 1 GkG obliegt somit der örtlichen Rechnungsprüfung der StädteRegion Aachen die Prüfung des Jahresabschlusses 2014. Der von der örtlichen Rechnungsprüfung erstellte Bericht vom 08.04.2016 über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Region Aachen - Zweckverband zum 31.12.2014 wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Prüfbericht ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt. Seitens der Geschäftsführung wird hinsichtlich der Fristversäumnisse auf die Ausführungen zum Jahresabschluss 2013 (Vorlage 2016/002 der Zweckverbandsversammlung vom 26.02.2016) verwiesen. Hinsichtlich der Verwendung des Jahresüberschusses wird entsprechend der Empfehlung der Rechnungsprüfung und entsprechend § 75 Abs. 3 GO i.V.m. § 96 GO vorgeschlagen, den Überschuss zu einem Drittel der Ausgleichsrücklage und zu zwei Dritteln der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Beschlussempfehlung: Die Zweckverbandsversammlung nimmt das Ergebnis - den Prüfungsbericht und die Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks - der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses des Region Aachen - Zweckverband für das Haushaltsjahr 2014 vom 08.04.2016 zur Kenntnis. Die Zweckverbandsversammlung trifft folgende Entscheidungen:
Personelle Auswirkungen: keine
Finanzielle Auswirkungen: keine
Anlage/n: eine Anlage
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