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Sachlage: Mit Datum vom 31.05.2022 hat die Geschäftsführung des Region Aachen Zweckverband den Entwurf des Jahresabschlusses 2021 gem. § 95 Abs. 3 Satz 1 GO i.V.m. § 18 Abs. 1 GkG aufgestellt und dem Verbandsvorsteher zur Bestätigung vorgelegt. Die Bestätigung des Verbandsvorstehers erfolgte mit Datum vom 01.06.2022.
Gemäß § 13 der Satzung des Zweckverbandes bedient sich der Zweckverband zu Durchführung seiner Prüfaufgaben eines Mitgliedes der örtlichen Rechnungsprüfung odereines unabhängigen Wirtschaftsprüfers. Die Zweckverbandsversammlung hat in der Sitzung vom 26.02.2016 beschlossen, das Rechnungsprüfungsamt der StädteRegion Aachen mit der Durchführung der Prüfung der Jahresabschlüsse zu beauftragen.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2021 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 38.503,96 Euro aus. Es wird vorgeschlagen – nach Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2021 - den Jahresüberschuss gem. § 19a GkG der Ausgleichsrücklage i.H.v. 12.834,65 Euro zuzuführen und den Differenzbetrag gem. § 19a GkG i.H.v. 25.669,31 Euro der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Beschlussempfehlung: Die Verbandsversammlung nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2021 zur Kenntnis.
Personelle Auswirkungen: Anteilige Personalkosten
Finanzielle Auswirkungen: Kosten für die Rechnungsprüfung sind im aktuellen Haushalt eingeplant.
Anlage/n: 1
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